Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle

Die Förderung unterstützt den Einbau innovativer Brennstoffzellensysteme in Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen des "Anreizprogramms Energieeffizienz" des Bundes.

Antragsberechtigung

  • natürliche Personen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Freiberuflich Tätige, zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Architekten
  • Alle Unternehmen, die ein Brennstoffzellensystem in ein Wohngebäude einbauen (einschließlich Contractoren).
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition, die ein Brennstoffzellensystem in ein Nichtwohngebäude einbauen (einschließlich Contractoren)
  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder Bundesländer mit insgesamt mehr als 50 % bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 %)
  • Alle gemeinnützigen Organisationsformen (z. B. Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbH) einschließlich Kirchen. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.
  • Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände
Für die Antragstellung ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.

Gegenstand der Förderung

Gefördert wird der Einbau von stationären Brenn­stoff­zellen­systemen
  • in den Leistungs­klassen von 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung,
  • in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohn­gebäude.
Dabei sind förderfähig die
  • Kosten für das Brenn­stoff­zellen­system und dessen Einbau,
  • Kosten für den Voll­wartungs­vertrag in den ersten 10 Jahren,
  • Kosten für die Leistungen des Experten für Energie­effizienz.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus:
  • einem Festbetrag (Grundförderung) von 5.700 Euro und
  • einem leistungsabhängigen Betrag (Zusatzförderung) von 450 Euro je angefangene 0,1 kWel.
Es werden maximal 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Quelle: KfW