Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle
Die Förderung unterstützt den Einbau innovativer Brennstoffzellensysteme in Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen des "Anreizprogramms Energieeffizienz" des Bundes.
Antragsberechtigung
- natürliche Personen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Freiberuflich Tätige, zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Architekten
- Alle Unternehmen, die ein Brennstoffzellensystem in ein Wohngebäude einbauen (einschließlich Contractoren).
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition, die ein Brennstoffzellensystem in ein Nichtwohngebäude einbauen (einschließlich Contractoren)
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder Bundesländer mit insgesamt mehr als 50 % bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25 %)
- Alle gemeinnützigen Organisationsformen (z. B. Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbH) einschließlich Kirchen. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt.
- Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände
Für die Antragstellung ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen
- in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung,
- in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.
Dabei sind förderfähig die
- Kosten für das Brennstoffzellensystem und dessen Einbau,
- Kosten für den Vollwartungsvertrag in den ersten 10 Jahren,
- Kosten für die Leistungen des Experten für Energieeffizienz.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus:
- einem Festbetrag (Grundförderung) von 5.700 Euro und
- einem leistungsabhängigen Betrag (Zusatzförderung) von 450 Euro je angefangene 0,1 kWel.
Es werden maximal 40 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Quelle: KfW