BMWi fördert regionale Transformationsnetzwerke in der Fahrzeugindustrie

Die Transformationsnetzwerke sind das erste Projekt aus dem Zukunftsfonds Automobilindustrie, mit dem die Bundesregierung die mittel- und langfristigen Herausforderungen des Strukturwandels in der Automobilindustrie angehen will. Bis zu 200 Millionen Euro stehen für die Vernetzung in den Regionen bereit. Projekte können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Die Ziele der Förderung von Transformationsnetzwerken in fahrzeugindustriell- und zulieferergeprägten Regionen sind:
  1. Die Erarbeitung einer Transformationsstrategie im regionalen Maßstab, unter Einbindung der relevanten Akteurinnen und Akteure, je gefördertem Netzwerk.
  2. Die Durchführung von Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch im regionalen Maßstab. Der Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch soll einen Beitrag zur Erarbeitung einer Transformationsstrategie leisten und sich in eine solche einordnen. 
  3. Eine koordinierte Umsetzung der Transformationsstrategie unter Einbezug der relevanten Akteurinnen und Akteure im regionalen Maßstab. Die Transformationsnetzwerke sollen durch die Koordinierung und das Transfermanagement die Umsetzung wesentlich unterstützen.
  4. Stärkung von technologischen, digitalen, organisatorischen oder arbeitsgestaltenden Kompetenzen durch Qualifizierung.
Die Förderung von Transformationsnetzwerken ist auf maximal vier Jahre begrenzt bzw. wird durch die Laufzeit des Zukunftsfonds Automobilindustrie begrenzt. 
Förderfähig ist nur die Organisation, die das Transformationsnetzwerk durchführt, d.h. es wird nur einen Zuwendungsempfangenden geben. Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Einrichtungen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Wirtschaftsförderer, Gewerkschaften, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts- und Gebietskörperschaften, die aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen und Tätigkeit und ihres Auftrags in der Lage sind, die fahrzeugindustriell- und zuliefergeprägten Regionen fachlich kompetent und unter Beachtung weiterer Randbedingungen und Aufgaben an die Zielgruppe heranzutragen.
Zielgruppe sind u.a. Unternehmen, insbesondere KMU, der Fahrzeug- und Zuliefererindustrie, Beschäftigte dieser Unternehmen, Beschäftigtenvertretung, Gewerkschaften, Kommunen und in Bezug auf den gesellschaftlichen Diskurs die Bevölkerung. 
Für das Jahr 2022 ist eine Einreichung von Vorhabenskizzen bis zum Stichtag 31. März 2022 möglich. Im weiteren Prozess wird ein Projektträger die Verwaltung der Fördermittel übernehmen. 
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Energie