Bundesförderung Industrie und Klimaschutz

Die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ ermöglicht Investitionshilfen mit einer Gesamtsumme von 2,2 Milliarden Euro.
Das BMWK plant die Verabschiedung der Förderrichtlinie in Kürze als Fortsetzung des Förderprogramms „Dekarbonisierung in der Industrie“ mit dem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bis Ende 2023 Projekte in der energieintensiven Industrie unterstützt hat, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft reduzierten.
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) fördert nun Investitionen aller Branchen, die durch den Ersatz von fossiler Energie mindestens 40 Prozent CO₂-Emissionen im Vergleich zu den bisherigen Emissionen einsparen. Maximale Fördersumme sind 200 Millionen Euro.
Ob die geplanten drei Module, darunter ein Modul für CCU/CCS-Investitionen und ein Model für Forschungsvorhaben, so bestehen bleiben, ist noch offen. Im Entwurf der Förderrichtlinie war für Investitionen in die Defossilisierung auch eine anteilige Betriebskostenförderung vorgesehen. Die BIK ist als Ergänzung der Klimaschutzverträge und als Mittelstandsinstrument geplant. 
Förderfähig sind nun schon Projekte bei kleinen und mittleren Unternehmen ab 500.000 Euro, für große Unternehmen bleibt es bei der Schwelle von einer Million Euro. Die Kofinanzierung der Länder ab 15 Millionen Euro im Umfang von 30 Prozent ist geblieben, das BMWK ist aber mit den Ländern im Austausch, um die Ko-Finanzierungsmittel sicherzustellen.