Förderprogramm 'Energieeffiziente und/ oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge (EEN)'

Mit dem Förderprogramm “Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge” sollen die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen auf Umwelt und Klima reduziert werden. Der Bund gewährt hierzu Zuschüsse zur Förderung der Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit energieeffizienten und/oder CO2-armen Antriebstechnologien in Unternehmen des Güterkraftverkehrs. Das Förderprogramm ist zunächst bis zum Ende des Jahres 2020 befristet. Eine Förderfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn der Förderantrag vor Eingehen einer verbindlichen Verpflichtung zur Anschaffung des Fahrzeuges (verbindliche Bestellung, Abschluss des Kaufvertrags oder des Gebrauchsüberlassungsvertrags) gestellt wurde.
Des Weiteren gibt es ein Förderprogramm “Weiterbildung”,durch das überobligatorische allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen gemäß des Maßnahmenkataloges zur Richtlinie „Weiterbildung“, z. B. Schulungen zu Fahrsicherheit und -ökonomie sowie Weiterbildungen für bestimmte Transportarten gefördert werden.
Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz durchführen und künftige Halter oder Eigentümer von mindestens einem in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen Fahrzeug mit einer alternativen Antriebstechnologie im Sinne von Nummer 2 der Richtlinie sein. Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten und Sattelzugmaschinen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 beträgt.