KfW-Energieeffizienzprogramm - Abwärme

Das BMWi hat die Förderrichtlinie überarbeitet und erweitert die Förderung ab 01.09.2017 um die Möglichkeit eines Investitionszuschusses. Dadurch soll die Förderung auch für Unternehmen nutzbar werden, die Effizienzmaßnahmen ohne die Inanspruchnahme eines KfW-Kredits umsetzen. Die neue Programmrichtlinie finden sie unter: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/abwaermerichtlinie.html
 
Das KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme bietet gewerblichen Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Freiberuflern zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse aus den Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Seit dem 1. September 2017 haben Unternehmen die alternative Möglichkeit nach erfolgreichem Abschluss ihrer Investitionsmaßnahme einen direkten Zuschuss von der KfW  - ohne Inanspruchnahme eines KfW-Kredits.
Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung, Erweiterung oder den Neubau von Anlagen, wenn dadurch betriebliche Abwärme vermieden oder bislang ungenutzte Abwärme effizient genutzt wird:
  • Innerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme, z. B.:
    • Prozessoptimierung
    • Umstellung von Produktionsverfahren auf energieeffiziente Technologien zur Vermeidung bzw. Nutzung von Abwärme
    • Dämmung/Isolierung von Anlagen, Rohrleitungen und Armaturen
    • Rückführung von Abwärme in den Produktionsprozess
    • Vorwärmung von anderen Medien
    • Verwendung für Heizung außerhalb des Gebäudes, in dem die Wärme anfällt
    • Stromeffizienzmaßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abwärmemaßnahme
  • Außerbetriebliche Nutzung von Abwärme
    • Auskopplung der Abwärme
    • Verbindungsleitungen zur Weitergabe von Wärme an Dritte, z. B. Einspeisung in bestehende Wärmenetze
  • Verstromung von Abwärme, z. B. Organic Rankine Cycle (ORC)-Technologie
  • Abwärmekonzept sowie Umsetzungsbegleitung und Controlling
    • Aufwendungen für die Erstellung des Abwärmekonzepts einschließlich Umsetzungsbegleitung und Controlling durch externe Sachverständige
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines von einem Sachverständigen erstellten Abwärmekonzepts, das bei Antragstellung einzureichen ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der KfW.