Ausbildungsbetrieb werden: So geht es!
Informieren Sie sich zu den Voraussetzungen, die nötig sind, um eine Ausbildung im Unternehmen anbieten zu können.
Eignung des Betriebs
- eine bis zwei Fachkräfte = ein/e Auszubildende/r
- drei bis fünf Fachkräfte = zwei Auszubildende
- sechs bis acht Fachkräfte = drei Auszubildende
- je weitere drei Fachkräfte + ein/e weitere/r Auszubildende/r
Eignung der Ausbilderin oder des Ausbilders
- persönlich geeignet sein – Nicht ausbilden darf beispielsweise, wer wegen einschlägiger Vorstrafen keine Kinder beschäftigen darf oder wiederholt beziehungsweise schwer gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat.
- pädagogisch geeignet sein - die Ausbildereignungsprüfung (zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung) muss abgelegt werden. Ausbilder/-innen mit einer Meisterprüfung gelten grundsätzlich als berufs- und arbeitspädagogisch geeignet, gemäß der fachlichen Eignung.
- fachlich geeignet sein – Geeignet ist, wer erfolgreich eine Ausbildung oder ein Studium in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung absolviert hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist. Fachlich geeignet ist auch, wer mindestens das Anderthalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem ausgebildet werden soll.