Berichtsheft und Berichtsheftformulare

Der Ausbildende ist nach § 14 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes verpflichtet, den Auszubildenden zur Führung des vorgeschriebenen Berichtsheftes (Ausbildungsnachweises) anzuhalten und dieses durchzusehen.
Die Eintragungen im Berichtsheft sind wesentliche Grundlage für die Überprüfung der Ausbildung. Sie sollen erkennen lassen, dass die Ausbildung gemäß der sachlichen und zeitlichen Gliederung sowie der Ausbildungsordnung verlaufen ist.
In den Vordruck sind die in der Berichtswoche ausgeführten Arbeiten einzutragen sowie der in der Berufsschule, im Betriebsunterricht, bei Lehrgesprächen oder besonderen Unterweisungen behandelte Stoff.
Berufsbezogene Berichte sollen das Berichtsheft ergänzen.
Der Auszubildende führt sein Berichtsheft wöchentlich bis zur Erreichung des Ausbildungsziels (bestandene Abschlussprüfung). In der Ausbildungsordnung - jeweils für den Beruf - sowie in Tarifverträgen festgelegte Regelungen bezüglich der Berichtsheftführung sind einzuhalten.
Ausbilder (Ausbildender) und Auszubildende haben die Eintragungen jeden Monat einmal mit Datum abzuzeichnen. Auf Verlangen des Klassenleiters der Berufsschule ist diesem das Berichtsheft vorzulegen.
Die Vorlage des ordnungsgemäß geführten Berichtsheftes ist eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung. Die Vorlage ist auch in digitaler Form möglich.
Unter ‘Weitere Informationen' finden Sie Vorlagen zum Berichtsheft (Deckblätter, Hinweise, Wochenberichte und Zusatzberichte).  Die Dateien können am Computer ausgefüllt werden und anschließend ausgedruckt werden.
Weitere Hinweise
Kurze Angabe der ausgeübten Tätigkeit einschließlich der Werkstoffangabe, der eingesetzten Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel (Prüfzeuge)
Beispiele:
  • Nicht
    Fräsen,
    sondern
    Fräsen eines Zahnrades aus Polyamid an der Universalfräsmaschine mit Hilfe des Teilkopfes
    oder Aufbau einer pneumatischen Steuerung
    oder Messen der Leitfähigkeit in Trink- und Brauchwasser
  • Nicht
    Einkauf
    sondern
    Vergleichen von Angeboten aus dem Bereich Hilfsstoffe hinsichtlich Qualität, Stückpreis und Lieferzeit
    oder Kontrolle von Lieferscheinen mit der Bestellung
Die Eintragung für den Berufsschultag soll den Lehrstoff erfassen.
Beispiele:
  • Nicht
    Technologie,
    sondern
    Technologie: Grundbegriffe der digitalen Informationsverarbeitung
    Technische Mathematik: Koordinaten für die NC-Programmierung berechnen
    Arbeitsplanung: Werkstückdetails darstellen und bemaßen
  • Nicht
    Buchführung,
    sondern
    Buchführung: Erstellen einer Bilanz
    Allgemeine Wirtschaftslehre: Die Produktionsfaktoren
    Wirtschaftsrechnen: Zinsstaffel