Berufsausbildungsvertrag

Mit dem Berufsausbildungsvertrag kommt ein Berufsausbildungsverhältnis zwischen Auszubildenden und einem Ausbildungsbetrieb zustande. Bei minderjährigen Auszubildenden ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig. Bestandteil eines Berufsausbildungsvertrags ist immer die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes.

Wesentliche Begriffe im Vertrag

  • Auszubildender/Auszubildende:
    Das ist die Person, die ausgebildet wird und einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat.
  • Ausbildender/Ausbildende:
    Das ist z. B. das Unternehmen, das jemanden zur Berufsausbildung einstellt und mit ihm/ihr einen Berufsausbildungsvertrag abschließt.
  • Ausbilder/Ausbilderin:
    Das ist die Person, die im Betrieb für die gesamte Durchführung der Ausbildung verantwortlich ist. Das kann der/ die Inhaber/-in selbst oder eine beauftragte Person sein.
  • Ausbildungsstätte:
    Die Ausbildungsstätte ist der Ort, an dem die Ausbildung durchgeführt wird.
  • Ausbildungsordnung:
    Für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung. Sie enthält die Bezeichnung des Ausbildungsberufs und bestimmt die Dauer, den Inhalt und das Ziel der Berufsausbildung. Im einzelnen sind diese Inhalte im Ausbildungsberufsbild, im Ausbildungsrahmenplan sowie in den Prüfungsanforderungen geregelt.

Pflichten und rechtliche Regelungen

Mit Abschluss des Berufsausbildungsverhältnisses übernehmen die Parteien ihre jeweiligen Pflichten in der Ausbildung und vereinbaren unter anderem die Länge der Probezeit, die Höhe der Ausbildungsvergütung und die Anzahl der Urlaubstage. Mehr Informationen finden Sie auch unter Rechtsinfos für Betriebe und Azubis.

Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

Jeder Berufsausbildungsvertrag muss gemäß §36 Abs.1 Berufsbildungsgesetz in das von der Industrie- und Handelskammer geführte Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden. Der Antrag dazu kann schriftlich oder digital erfolgen. Bei wesentlichen Änderungen der Vertragsinhalte muss die Industrie- und Handelskammer informiert werden.

Digitaler Ausbildungsvertrag

Über die webbasierte Anwendung Asta-Infocenter können Berufsausbildungsverträge digital beantragt, erstellt und bei der IHK durch eine verschlüsselte Datenübermittlung eingetragen werden. Die Abwicklung weiterer Ausbildungsanliegen wie z.B. Vertragsänderungen vornehmen oder neue Ausbilderinnen und Ausbilder benennen ist ebenfalls möglich.
Vorteile des digitalen Services:
  • Vorausgefüllte Unternehmensdaten im Formular (Daten der Ausbilder und Ausbildungsberufe)
  • Erleichterte Dateneingabe durch Plausibilitätsprüfung
  • Eintragungsfähige Vertragsexemplare
  • Speicherung von Vorlagen für zukünftige Verträge
  • Online-Meldung neuer Ausbildungsberufe und Ausbilderinnen und Ausbilder
  • Online-Einreichung von Vertragsänderungen/-lösungen
  • Keine Programminstallation notwendig
Prozessablauf: Verträge digital einreichen
  1. Betrieb: Erfassung und Einreichung der Vertragsdaten
  2. IHK: Datenprüfung mit anschließender Information und Druckfreigabe
  3. Betrieb: Druck der Verträge
  4. Betrieb und Azubi: Unterzeichnung und Einreichung der Unterlagen
  5. IHK: Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum ASTA-Infocenter oder wenden sich gerne an Ihre bekannten IHK-Ansprechpartner.

Vorlagen und weitere Vertragsarten

Hier finden Sie Vorlagen zum Berufsausbildungsvertrag und weiteren Vertragsarten, welche Sie gerne per Post oder digital an uns senden können: