Ausbildereignungsprüfung (Weiterbildung)

Was ist die Ausbildereignungsverordnung (AEVO)?

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung verfügen.
Man gilt als Ansprechperson für die Auszubildende als auch für die Ausbildung verantwortlich. Die Ausbildereignungsprüfung (umgangssprachlich „Ausbilderschein“) ist bundesweit eine einheitliche Qualifikation.
Mit Bestehen der AEVO-Prüfung ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fordert in den §§ 29 f BBiG zusätzlich vom Ausbildungspersonal die jeweils notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Die Eignung des Unternehmens als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma benannten Ausbildungskräfte überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.

Zuständigkeit der IHK für Rheinhessen

In der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK für Rheinhessen ist in § 8 Abs. 2 geregelt, wann die IHK für Rheinhessen für die Abnahme der Prüfung zuständig ist. Zuständig ist die IHK für Rheinhessen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) der Prüfling an einem Fortbildungslehrgang im Bezirk der IHK für Rheinhessen teilgenommen hat
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbständig tätig ist im Bezirk der IHK für Rheinhessen
c) seinen Wohnsitz im Bezirk der IHK für Rheinhessen hat

Anmeldeformular
Anmeldeschluss
  • Juni 2024 (Anmeldeschluss: 22.04.2024)
  • Juli 2024 (Anmeldeschluss: 21.05.2024)
  • September 2024 (Anmeldeschluss: 23.08.2024)
In den Monaten Januar und August finden keine Prüfungen statt.
Weitere Termine werden zur gegebenen Zeit aktualisiert bzw. ergänzt.
Personen mit bestimmten Abschlüssen (z. B. gewissen IHK-Fortbildungsprüfungen) können gemäß der Prüfungsordnung auf Antrag vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit werden. Im Falle der beantragten Befreiung ist das Fachwirtzeugnis bei der Anmeldung als PDF-Datei hochzuladen.
Prüfungstermine
Der schriftliche und praktische Prüfungsteil wird an einem Tag abgenommen.
Die Prüfungstermine finden meist in den ersten beiden Wochen des jeweiligen Monats statt.
Den exakten Prüfungstermin erhalten Sie ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin.
Zulassungs-voraussetzungen
Keine
Bildungs-
freistellung
Anerkennungsziffer: 2035/0410/24 für das Jahr 2024
Strukturierung
Die Gesamtprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Nähere Informationen finden Sie hier.
Prüfungsgebühr
150,00 Euro
(jeweils 75,00 Euro pro Prüfungsteil)
Bei Rücktritt von der Prüfung sowie Verschiebung des Prüfungstermins nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro erhoben.
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Rechtsgrundlagen
Vorbereitungs-lehrgänge
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.
Prinzipiell ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs nicht verpflichtend, um an der Prüfung teilzunehmen.
Eine Übersicht von externen Bildungsträgern finden Sie u. a. auf dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz sowie Weiterbildungs-Informations-System
Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Prüfungsaufgaben von früheren Prüfungen
Für die Ausbildereignungsprüfung nicht verfügbar.
Einen Einblick gibt: IHK AEVO APP
Rahmenstoffplan
Erhältlich beim DIHK-Verlag
Ab der Prüfung Juli 2024 gilt der Rahmenstoffplan 2023