Ausbildereignungsprüfung (Weiterbildung)

Was ist die Ausbildereignungsverordnung (AEVO)?

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung verfügen.
Man gilt als Ansprechperson für die Auszubildende als auch für die Ausbildung verantwortlich. Die Ausbildereignungsprüfung (umgangssprachlich „Ausbilderschein“) ist bundesweit eine einheitliche Qualifikation.
Mit Bestehen der AEVO-Prüfung ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fordert in den §§ 29 f BBiG zusätzlich vom Ausbildungspersonal die jeweils notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Die Eignung des Unternehmens als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma benannten Ausbildungskräfte überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.

Zuständigkeit der IHK für Rheinhessen

In der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK für Rheinhessen ist in § 8 Abs. 2 geregelt, wann die IHK für Rheinhessen für die Abnahme der Prüfung zuständig ist. Zuständig ist die IHK für Rheinhessen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
a) der Prüfling an einem Fortbildungslehrgang im Bezirk der IHK für Rheinhessen teilgenommen hat
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbständig tätig ist im Bezirk der IHK für Rheinhessen
c) seinen Wohnsitz im Bezirk der IHK für Rheinhessen hat

Überblick zur AEVO bei der IHK für Rheinhessen

Merkmale: Informationen:
Anmeldung
Über das Fortbildungsinfocenter werden Ihnen nach Eingabe der Kontaktdaten die buchbaren Prüfungstermine angezeigt.
Sollten Sie bereits durch eine vorherige Fortbildung einen Zugang zum Portal haben, loggen Sie sich bitte in diesem Fall direkt im
Fortbildungsinfocenter ein.
Personen mit bestimmten Abschlüssen können gemäß der Prüfungsordnung auf Antrag vom schriftlichen Teil befreit werden.
Im Falle der beantragten Befreiung ist das Fortbildungszeugnis
bei der Anmeldung als PDF-Datei hochzuladen.
Prüfungstermine
Die schriftliche und die praktische Prüfung werden finden an verschiedenen Tagen statt.
Den verbindlichen Termin für Ihren jeweiligen Prüfungsteil erhalten Sie etwa vier Wochen vor Prüfungsbeginn. Die Einladung wird Ihnen sowohl per Post als auch online im Fortbildungsinfocenter bereitgestellt.
Juli (Anmeldeschluss: 21. Mai)
3. / 6. / 7. Juli - schriftlicher Prüfungsteil
8. / 9. / 10. Juli - praktischer Prüfungsteil
September (Anmeldeschluss: 19. Juli)
31.08. / 1. / 2. September - schriftlicher Prüfungsteil
3. / 4. / 7. September - praktischer Prüfungsteil
Oktober (Anmeldeschluss: 18. August)
30.9. / 1. / 2. Oktober - schriftlicher Prüfungsteil
5. / 9. Oktober - praktischer Prüfungsteil
November (Anmeldeschluss: 20. September)
2. / 3. / 4. November - schriftlicher Prüfungsteil
9. / 10. / 11. November - praktischer Prüfungsteil
Dezember (Anmeldeschluss: 18. Oktober)
30.11. / 1. / 2. Dezember - schriftlicher Prüfungsteil
3. / 4. / 7. Dezember - praktischer Prüfungsteil
Weitere Prüfungsmonate (Februar - Juli 2027) werden veröffentlicht, wenn diese zur Anmeldung möglich sind.
Bitte beachten Sie den Hinweis zum Anmeldeschluss: Die Anzahl der Prüfungsplätze ist begrenzt. Sobald alle Plätze vergeben sind, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen.
Zulassungs-voraussetzungen keine
Bildungs-
freistellung
Zur Beantragung der Bildungsfreistellung nutzen Sie bitte die entsprechende Anerkennungsziffer für Ihre Fortbildung.
Strukturierung Die Gesamtprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Details zur Prüfungsstruktur
Prüfungsgebühr
150,00 Euro (> Prüfungsgebühren)
(das entspricht jeweils 75,00 Euro pro Prüfungsteil)
Bei Rücktritt von der Prüfung sowie Verschiebung des Prüfungstermins nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro erhoben.
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Rechtsgrundlagen Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen
Vorbereitungs-lehrgänge
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.
Prinzipiell ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs nicht verpflichtend, um an der Prüfung teilzunehmen.
Eine Übersicht von externen Bildungsträgern finden Sie u. a. auf dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz sowie Weiterbildungs-Informations-System.
Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Prüfungsaufgaben von früheren Prüfungen Aufgaben früherer Prüfungen sind für die Ausbildereignungsprüfung nicht verfügbar.
Einen Testmöglichkeit gibt die IHK AEVO APP.
Rahmenstoffplan Zur Prüfung gilt der Rahmenstoffplan 2023, dieser ist erhältlich beim DIHK-Verlag