Ausbildereignungsprüfung (Weiterbildung)

Was ist die Ausbildereignungsverordnung (AEVO)?

Wer ausbilden möchte, muss seine berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die Ausbildereignungsprüfung (AEVO), umgangssprachlich auch "AdA-Schein" oder “Ausbilderschein”, nachweisen. Sie oder er ist sowohl Ansprechperson für die Auszubildenden als auch für die Ausbildung verantwortlich. Die Ausbildereignungsprüfung ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.
Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz fordert zusätzlich von jeder Ausbilderin und jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung (§§ 29 f. BBiG). Die Ausbildungsberatung der IHK überprüft die Eignung des Unternehmens als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von dem Unternehmen berufenen Ausbilderinnen und Ausbilder.

Wie kann ich zur Prüfung zugelassen werden?

Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen (wie z. B. Mindestalter, Beruf / Studium, Besuch eines Lehrgangs etc.), um an der Ausbildereignungsprüfung teilzunehmen.
In § 8 Abs. 2 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK für Rheinhessen ist geregelt, in welchen Fällen die IHK für Rheinhessen für die Abnahme der Prüfung zuständig ist.
Zuständig ist die IHK für Rheinhessen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
  • der Prüfling an einem Fortbildungslehrgang im Bezirk der IHK für Rheinhessen teilgenommen hat,
  • in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist im Bezirk der IHK für Rheinhessen,
  • seinen Wohnsitz im Bezirk der IHK für Rheinhessen hat.

Wann findet die Prüfung statt, wie kann ich mich anmelden?

Der schriftliche und praktische Prüfungsteil findet am gleichen Tag statt. Den exakten Prüfungstermin erhalten Sie ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin.
Die Ausbildereignungsprüfung findet in den folgenden Monaten statt:
  • Dezember 2023 (Anmeldeschluss: 24.10.2023)
  • Februar 2024 (Anmeldeschluss: 19.12.2023)
  • März 2024 (Anmeldeschluss: 23.01.2024)
Weitere Termine werden zur gegebenen Zeit aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Termine kurzfristig veränderbar sind.
Personen mit bestimmten Abschlüssen (z. B. gewissen IHK-Fortbildungsprüfungen) können gemäß der Prüfungsordnung auf Antrag vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit werden. Im Falle der beantragten Befreiung ist das Fachwirtzeugnis bei der Anmeldung als PDF-Datei hochzuladen.
Über unser Online-Anmeldeformular können Sie sich direkt zur Prüfung anmelden. 

Wie läuft die Prüfung ab und wie ist sie strukturiert?

Die Ausbilder-Eignungsverordnung enthält gemäß § 2 vier Handlungsfelder:
  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen.
Die Gesamtprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Nähere Informationen finden Sie hier.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einem der beiden Prüfungsteile befreit werden, wenn er darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens 50 von 100 Punkten erreicht hat und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es?

Die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen können Sie hier nachlesen.

Was kostet die Prüfung?

Die Prüfungsgebühr beläuft sich auf 150,00 Euro (jeweils 75,00 Euro pro Prüfungsteil). Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten wir den Gebührenbescheid entsprechend weiter.
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro zuzüglich evtl. Kosten für bestellte  Aufgaben erhoben.
Bitte beachten Sie, dass eine von Ihnen gewünschte Verschiebung des Prüfungstermins als Rücktritt von der Prüfung gilt. Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden. Wir bitten Sie, sich schnellstmöglich bei Krankheit mit uns in Verbindung zu setzen, da ansonsten die Prüfung als nicht bestanden gilt.

Wo kann ich mich über Lehrgangsanbieter informieren?

Um Transparenz zu schaffen, werden Strukturübersichten veröffentlicht, die für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung relevant sind. Sie geben Auskunft über die Aufteilung der Punkte der schriftlichen Klausurfragen auf die Inhalte gemäß der Verordnung. Darüber hinaus stehen Ihnen der Rahmenplan und die Hilfsmittelliste zur Verfügung.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist es uns nicht möglich, auf Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge anbieten. Bitte richten Sie Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. direkt an den von Ihnen gewählten Lehrgangsträger.
Eine Übersicht von Bildungsträgern finden Sie unter anderem auf dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz oder dem IHK-Weiterbildungs-Informationssystem.
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.
Prinzipiell ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs nicht verpflichtend, um an der Prüfung teilzunehmen.
Für die selbständige Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung hier einige Literaturhinweise:
  • "Der Ausbilder im Betrieb" Teil 1, Verlag Weber & Weidemeyer GmbH, Tel.: 0561 70717-0, Fax: 0561 70717-29, info@weber-weidemeyer.de
  • "Ausbilden lernen", Trainings- und Lehrbuch nach AEVO 2009, Autoren: Groß / Hüppe, Cornelsen Verlag, ISBN: 978-3-589-23762-3
  • die Broschüre "Ausbildung und Beruf" - Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung -, Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Ist auch im Internet hier zu finden.