16.01.2026
Rat stimmt EU-Mercosur Abkommen zu
Der Rat der Europäischen Union hat am 9. Januar 2026 dem Handelsabkommen zwischen der EU und der südamerikanischen Staatengruppe Mercosur zugestimmt.
Konkret hat der Rat zwei Beschlüsse zur Genehmigung der Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens (EMPA) und des Interimsabkommens über den Handel (iTA) zwischen der EU und dem Mercosur angenommen. Die Abkommen bedürfen der Zustimmung des Europäischen Parlaments, bevor sie vom Rat formell geschlossen werden können. Für das Inkrafttreten des EMPA ist außerdem die Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten erforderlich.
Das EMPA vereint politischen Dialog, Zusammenarbeit und umfassendes sektorielles Engagement unter einem einzigen Rahmen. Es umfasst auch einen Pfeiler für Handel und Investitionen, der nach Abschluss und Inkrafttreten des Abkommens vollständig anwendbar sein wird. Diese Bestimmungen sollen die Zusammenarbeit in Bereichen wie nachhaltige Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, digitale Transformation, Menschenrechte, Mobilität, Terrorismusbekämpfung und Krisenmanagement stärken. Die Bestimmungen zum politischen Dialog sollen eine engere Koordinierung bei globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Friedenssicherung und Migration fördern. Dieser Rahmen soll auch einen intensiven Austausch zu Themen wie Regierungsführung und technologische Innovation erleichtern. Das EMPA soll zudem die Koordinierung zwischen der EU und dem Mercosur in multilateralen Foren fördern. Gemäß dem Beschluss wird die EU das Abkommen unterzeichnen und große Teile der Kapitel über Politik und Zusammenarbeit vorläufig anwenden, bis die Ratifizierungsverfahren abgeschlossen sind.
Das Interimsabkommen über Handel (iTA) spiegelt den Pfeiler „Handels- und Investitionsliberalisierung“ des EMPA wider und wird bis zum Inkrafttreten des vollständigen EMPA als eigenständiges Abkommen fungieren. Sein Ziel ist es, die wirtschaftlichen Vorteile der ausgehandelten Handelsverpflichtungen so früh wie möglich zu realisieren. Das iTA fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der EU und bedarf daher keiner Ratifizierung durch einzelne EU-Mitgliedstaaten. Es wird mit Inkrafttreten des EMPA außer Kraft treten. Das EMPA tritt vollständig in Kraft, sobald alle EU-Mitgliedstaaten und Mercosur-Vertragsparteien die Ratifizierung abgeschlossen haben. Das iTA bleibt in Kraft, bis es durch das Inkrafttreten des vollständigen Partnerschaftsabkommens ersetzt wird.
Angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu einer speziellen Mercosur-Schutzverordnung führt der Beschluss des Rates spezifische Regelungen ein, die sicherstellen, dass die EU rasch auf Marktstörungen reagieren kann, die durch Einfuhren sensibler Agrarerzeugnisse verursacht werden. Bis zur formellen Verabschiedung des endgültigen Rechtsrahmens nach Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament wird die Kommission ermächtigt, im Rahmen des iTA bilaterale Schutzmaßnahmen für Agrarerzeugnisse anzuwenden, und für Erzeugnisse, die Zollkontingenten unterliegen, gelten verschärfte Überwachungsanforderungen. Die Mitgliedstaaten können die Kommission ersuchen, Schutzmaßnahmenuntersuchungen einzuleiten, und die Kommission ist verpflichtet, den Rat vollständig und rechtzeitig über alle beabsichtigten Schutzmaßnahmen zu unterrichten.
Weitere Informationen zum Beschluss des Rates und dem Abkommen mit dem Mercosur finden Sie in einer Pressemitteilung des Rates.
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
