30.03.2026

EU beschließt neuen Zollkodex

Der Rat der EU und das EU-Parlament haben sich am 26.03.2026 auf eine neue Verordnung der zollrechtlichen Rahmenbedingungen der EU geeinigt. Siehe hierzu die Pressemitteilung des Rates.
Kernpunkte sind u.a. folgende:
Eine neue EU-Zollbehörde (EUCA) mit Sitz in Lille wird die Risikoanalyse und das Krisenmanagement in allen Mitgliedstaaten koordinieren – wobei die nationalen Behörden ihre operativen Zuständigkeiten behalten.
Der EU-Zoll-Datenhub wird zur einheitlichen Plattform für die Datenübermittlung in der gesamten EU. Für Importeure und Exporteure bedeutet dies eine Abkehr von fragmentierten nationalen IT-Systemen – eine erhebliche operative Umstellung, die bereits jetzt Vorbereitungen erfordert.
„Trust and Check“ – ein neuer Händlerstatus auf Basis des AEO-Konzepts (Authorised Economic Operator), der eine schnellere Abfertigung und reduzierte Kontrollen für die transparentesten Wirtschaftsbeteiligten bietet. Inwieweit sich Investitionen in die Compliance bezahlt machen werden, wird sich zeigen.
E-Commerce-Plattformen sind der „Importeur“ für Fernverkäufe. Keine Abwälzung der Compliance-Verantwortung mehr auf den Verbraucher. Systematische Verstöße werden sanktioniert.
Der De-minimis-Schwellenwert für Importsendungen von 150 € wird abgeschafft. Ab dem 01.06.2026 gilt ein Pauschalzoll von 3 € pro Artikelkategorie in Kleinsendungen – eine Übergangsmaßnahme, bis der Data Hub in Betrieb ist und die normalen Zollsätze gelten. Siehe hierzu auch unser Artikel zum Importzoll auf Kleinsendungen.
Die technischen Einzelheiten der Verordnung müssen noch von Rat und Parlament festgelegt werden. Die neuen Zollvorschriften treten zwölf Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU vollständig in Kraft.

Die IHK Pfalz hält Sie über aktuelle konkrete Umsetzungen und notwendige Vorbereitungsmaßnahmen auf dem Laufenden.

Quelle: DIHK