23.09.2026
Reform des EU-Zollkodex
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
- Eine neue EU-Zollbehörde (EUCA) mit Sitz in Lille wird die Risikoanalyse und das Krisenmanagement in allen Mitgliedstaaten koordinieren – wobei die nationalen Behörden ihre operativen Zuständigkeiten behalten.
- Der EU-Zoll-Datenhub wird zur einheitlichen Plattform für die Datenübermittlung in der gesamten EU. Für Importeure und Exporteure bedeutet dies eine Abkehr von fragmentierten nationalen IT-Systemen – eine erhebliche operative Umstellung, die bereits jetzt Vorbereitungen erfordert.
- „Trust and Check“ – ein neuer Händlerstatus auf Basis des AEO-Konzepts (Authorised Economic Operator), der eine schnellere Abfertigung und reduzierte Kontrollen für die transparentesten Wirtschaftsbeteiligten bietet. Inwieweit sich Investitionen in die Compliance bezahlt machen werden, wird sich zeigen.
- E-Commerce-Plattformen sind der „Importeur“ für Fernverkäufe. Keine Abwälzung der Compliance-Verantwortung mehr auf den Verbraucher. Systematische Verstöße werden sanktioniert.
- Der De-minimis-Schwellenwert für Importsendungen von 150 € wird abgeschafft. Seit dem 01.07.2026 gilt ein Pauschalzoll von 3 € pro Artikelkategorie in Kleinsendungen – eine Übergangsmaßnahme, bis der Data Hub in Betrieb ist und die normalen Zollsätze gelten. Siehe hierzu auch unser Artikel zum Importzoll auf Kleinsendungen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwölf Monate Zeit, um die neuen Vorschriften vollständig umzusetzen.
Die IHK Pfalz hält Sie über aktuelle konkrete Umsetzungen und notwendige Vorbereitungsmaßnahmen auf dem Laufenden.
Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Europäische Kommission
