23.09.2026

Reform des EU-Zollkodex

Die Europäische Union hat am 19. September 2026 die bislang größte Reform des EU-Zollrechts seit Jahrzehnten beschlossen. Im Amtsblatt der EU wurde dazu die Verordnung (EU) 2026/2108 veröffentlicht, die den Unionszollkodex (UZK) neu regelt. Seit dem 20.09.2026 ist sie in Kraft. Die alte VO (EU) Nr. 952/2013 wurde aufgehoben.
Ziel der Reform ist es, den Zoll an den stark wachsenden Online-Handel anzupassen (EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen), die Einrichtung einer neuen EU-Zollbehörde („EU Customs Authority“) und die Zollabwicklung stärker zu digitalisieren (EU Custom Data Hub).
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
  • Eine neue EU-Zollbehörde (EUCA) mit Sitz in Lille wird die Risikoanalyse und das Krisenmanagement in allen Mitgliedstaaten koordinieren – wobei die nationalen Behörden ihre operativen Zuständigkeiten behalten.
  • Der EU-Zoll-Datenhub wird zur einheitlichen Plattform für die Datenübermittlung in der gesamten EU. Für Importeure und Exporteure bedeutet dies eine Abkehr von fragmentierten nationalen IT-Systemen – eine erhebliche operative Umstellung, die bereits jetzt Vorbereitungen erfordert.
  • „Trust and Check“ – ein neuer Händlerstatus auf Basis des AEO-Konzepts (Authorised Economic Operator), der eine schnellere Abfertigung und reduzierte Kontrollen für die transparentesten Wirtschaftsbeteiligten bietet. Inwieweit sich Investitionen in die Compliance bezahlt machen werden, wird sich zeigen.
  • E-Commerce-Plattformen sind der „Importeur“ für Fernverkäufe. Keine Abwälzung der Compliance-Verantwortung mehr auf den Verbraucher. Systematische Verstöße werden sanktioniert.
  • Der De-minimis-Schwellenwert für Importsendungen von 150 € wird abgeschafft. Seit dem 01.07.2026 gilt ein Pauschalzoll von 3 € pro Artikelkategorie in Kleinsendungen – eine Übergangsmaßnahme, bis der Data Hub in Betrieb ist und die normalen Zollsätze gelten. Siehe hierzu auch unser Artikel zum Importzoll auf Kleinsendungen.
Nähere Einzelheiten finden Sie in einer Pressemitteilung des Rates und einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission.
Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwölf Monate Zeit, um die neuen Vorschriften vollständig umzusetzen.
Die IHK Pfalz hält Sie über aktuelle konkrete Umsetzungen und notwendige Vorbereitungsmaßnahmen auf dem Laufenden.

Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Europäische Kommission