31.03.2026
E-Commerce-Abkommen der WTO einen Schritt weiter
Auf der 14. WTO-Ministerkonferenz am 28.03.2026 haben neben der EU weitere 65 WTO-Mitglieder, die insgesamt etwa 70 % des weltweiten Handels abdecken, Übergangsregeln verabschiedet, um das WTO-Übereinkommen über den elektronischen Handel (E-Commerce-Agreement, ECA) durch Übergangsregelungen in Kraft zu setzen und gleichzeitig weiter auf dessen Einbindung in den Rechtsrahmen der WTO hinzuarbeiten.
Dieser Schritt stellt einen bedeutenden Meilenstein dar. Da digitale Transaktionen über 60 % des globalen BIP ausmachen, sind globale Regeln, die den digitalen Handel fördern, unabdingbar. Untersuchungen der WTO und der OECD zeigen, dass durch die Nichtumsetzung des E-Commerce-Agreements jährlich Handelsmöglichkeiten im Wert von rund 159 Milliarden US-Dollar verloren gehen. Bei Umsetzung durch alle WTO-Mitglieder würde das E-Commerce-Agreement das globale BIP bis 2040 um 8,7 Billionen US-Dollar steigern, wobei Länder mit niedrigem und unterem mittlerem Einkommen voraussichtlich am meisten profitieren würden.
Inhalte des E-Commerce-Abkommens
Die teilnehmenden Volkswirtschaften tragen mit der Verabschiedung der Übergangregelungen zur Etablierung eines gemeinsamen Regulierungsrahmens bei, der Kosten im E-Commerce gesenkt und neue Chancen eröffnet werden können. Das E-Commerce-Agreement sieht vor, dass Rechnungen, Unterschriften, Verträge und Handelsdokumente in elektronischer Form als gleichwertig mit der papierbasierten Form anzuerkennen sind. Es verbietet Zölle auf digitale Übertragungen und verpflichtet die Vertragsparteien zu rechtlichen Rahmenbedingungen, die Onlineverbraucher vor irreführenden und betrügerischen Geschäftspraktiken schützen. Zudem soll das E-Commerce-Agreement die “digitale Inklusion” der LDC-Länder (der am wenigsten entwickelten Länder) fördern, indem beispielsweise durch technische Hilfestellung deren regulatorische, institutionelle und digitale Infrastrukturkapazitäten gestärkt werden. Details finden sich im englischsprachigen Fact Sheet der WTO.
Fahrplan
Die 66 WTO-Mitglieder werden nun ihr jeweiliges nationales Verfahren fortsetzen. Sobald insgesamt 45 Mitglieder das Abkommen haben, tritt das E-Commerce-Agreement bei diesen in Kraft.
Parallel zur Verabschiedung der Interimsregelungen zum E-Commerce-Agreement konnten sich die 166 WTO-Mitglieder nicht auf eine Verlängerung des Moratoriums von Zöllen auf elektronische Übertragungen einigen. Die Gespräche zur Verlängerung des Moratoriums sollen fortgeführt werden. Für die 66 Unterzeichner der Übergangsregelungen zum elektronischen Handel gilt das Zollverbot jedoch weiterhin.
Quelle: DIHK Brüssel, Welthandelsorganisation (WTO)
