15.05.2026

EU-Syrien-Abkommen wieder vollständig angewendet

Der Rat der Europäischen Union hat am 11. Mai 2026 einen Beschluss zur Aufhebung der teilweisen Aussetzung der Anwendung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Syrien angenommen.
Mit dem Beschluss wird der Beschluss 2011/523/EU des Rates aufgehoben, mit dem die Aussetzung eingeführt wurde. Durch die Beendigung der teilweisen Aussetzung stellt der Rat die vollständige Anwendung des Kooperationsabkommens wieder her.
Die 2011 eingeführte und 2012 verlängerte teilweise Aussetzung bezog sich auf spezifische handelsbezogene Bestimmungen des Abkommens. Sie betraf Bestimmungen zur Aufhebung mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen für bestimmte syrische Erzeugnisse, darunter Erdöl, Erdölerzeugnisse, Gold, Edelmetalle und Diamanten.
Der Beschluss wird am Tag seiner Annahme in Kraft treten. Die wieder in Kraft gesetzten Bestimmungen des Kooperationsabkommens werden ab dem ersten Tag des ersten Monats nach dieser Unterrichtung anwendbar.
Weitere Informationen finden Sie in einer Pressemitteilung des Rates.

Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)