02.01.2024

Schweiz hat Industriezölle abgeschafft

Die Schweiz hat zum 1.1.2024 die Einfuhrzölle für alle Industrieprodukte abgeschafft. Zudem wurde der Schweizer Zolltarif vereinfacht.
Seit dem 1.1.2024 werden bei der Einfuhr in die Schweiz keine Zölle auf Industrieprodukte mehr erhoben. Als Industrieprodukte zählen in der Schweiz alle Waren bis auf Agrar- und Fischereierzeugnisse, d.h. alle Waren der Kapitel 25 – 97 des Schweizer Zolltarifs (mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind).
Die Abschaffung der Industriezölle gilt unabhängig vom Ursprung der Ware. Aus diesem Grund ist es nun in vielen Fällen nicht mehr nötig, den Präferenzursprung von EU-Waren bei der Einfuhr in die Schweiz nachzuweisen. Lediglich wenn die Ware nicht in der Schweiz verbleiben soll, sondern in die EU oder in andere Länder der Pan-Euro-Med-Kumulationszone (PEM) weitergeliefert werden soll, kann der Nachweis des EU-Präferenzursprungs erforderlich sein.
An den Verfahren der Einfuhranmeldung ändert sich durch die Abschaffung der Industriezölle nichts. Die Pflicht zur Einfuhrzollanmeldung bleibt auch für Industrieprodukte bestehen.
Als ergänzende Maßnahme wurde die Struktur des Schweizer Zolltarifs für den Bereich der Industrieprodukte (Kapitel 25 – 97 des Zolltarifs) ebenfalls zum 1.1.2024 vereinfacht. Dabei wurde die Zahl der Tarifpositionen von 9.114 auf 7.511 reduziert. Diese Änderungen der Zolltarifnummern sind bei Einfuhranmeldungen seit dem 1.1.2024 zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zur Abschaffung der Industriezölle finden sich auf dieser Internetseite des Schweizer Staatssekretariats für Wirtschaft.
Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft, Bern