08.11.2023

Ausfuhr von Lebensmitteln - Einfuhr im Drittland

Zahlreiche Lebensmittel dürfen in bestimmten Nicht-EU-Ländern nur dann importiert werden, wenn sie aus Herstellungsbetrieben stammen, die durch das jeweilige Drittland registriert und gelistet sind. Die Betriebe sind dafür verantwortlich, dass sie und ihre Waren die Anforderungen des Einfuhrlandes erfüllen. Die Bestätigung, dass dies der Fall ist, obliegt den Behörden des Exportlandes. In Deutschland sind dies die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Informationen zum Ablauf von Listungsverfahren veröffentlicht, insbesondere darüber, für welche Produktkategorien einzelne Länder eine Listung verlangen.