16.01.2025

GCC-Region: Umstellung auf 12-stellige Zolltarifnummern

Seit dem 1. Januar 2025 wurden die erforderlichen Zolltarifnummern beim Import in die Mitgliedstaaten des Gulf Cooperation Council (GCC) (Saudi-Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, VAE) von 8 Stellen auf 12 Stellen erweitert. Dies betrifft alle Importarten B2B, B2C und C2C.

Was bedeutet das?

  • Voraussetzung für den Import: 12-stellige Zolltarifnummern
  • Auswirkungen bei Nichtbeachtung: Nicht komplett angegebene Zolltarifnummern können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen.

Wichtige Maßnahmen:

  1. Sicherstellung der Verwendung gültiger und authentischer 12-stelliger HS-Codes.
  2. Angabe der HS-Codes bereits bei der Erstellung der Sendung, um Verzögerungen zu vermeiden.
Diese Anpassung gilt für alle GCC-Länder und wurde durch das Amiri-Dekret Nr. 98 von 2024 geregelt.

Quellen: Qatar General Authority of Customs (QGAC), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)