12.04.2024

Geschenke über die Grenze

Auch wenn für Geschenksendungen keine Rechnung geschrieben wird und sie häufig an oder von Privatpersonen versendet werden, sind dennoch die Zollvorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes zu beachten.
In vielen Ländern ist die Einfuhr bestimmter Waren, die häufig als Geschenk versendet werden, z.B. Lebensmittel, stark reglementiert. Teilweise ist die Einfuhr verboten oder auf bestimmte Mengen oder Werte begrenzt oder sie muss den nationalen Behörden vorab gemeldet werden.
Eine weiterer Stolperstein ist, dass im Geschäftsleben nicht in allen Ländern Geschenke gleichermaßen üblich sind und je nach Kulturkreis bestimmte Waren als Geschenk Tabu sind.
Die IHK Heilbronn-Franken hat detaillierte Informationen zu den Zollvorschriften und kulturellen Besonderheiten für Geschenke in den verschiedensten Ländern weltweilt zusammengetragen – auf der Seite “Geschenke über die Grenze”.