12.03.2024

Neue WTO-Regeln zur Vereinfachung des Handels mit Dienstleistungen

Im Februar 2024 sind neue Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) für die nationale Regulierung von Dienstleistungen in Kraft getreten. Durch einfachere und transparentere Vorschriften soll der internationale Handel mit Dienstleistungen leichter und kostengünstiger werden.
Durch eine neue Vereinbarung in der WTO zur internen Regulierung von Dienstleistungen werden in vielen Ländern die Genehmigungsanforderungen gestrafft und Erleichterungen für verfahrenstechnische Hürden eingeführt, mit denen Unternehmen konfrontiert sind. Dieses Übereinkommen wird laut WTO dazu beitragen, die Kosten des globalen Handels mit Dienstleistungen um mehr als 110 Milliarden Euro jährlich zu senken, indem die Transparenz, Effizienz und Vorhersehbarkeit der Genehmigungs- und Qualifikationsanforderungen und -verfahren gewährleistet werden. Die neuen Vorschriften gelten für 71 WTO-Mitglieder, darunter die EU, auf die zusammengenommen 92 % des weltweiten Handels mit Dienstleistungen entfallen.
Die weltweiten Ausfuhren von Dienstleistungen belaufen sich auf mehr als sechs Billionen Euro, was 23 % des Gesamtwelthandels entspricht. Jedes WTO-Mitglied geht im Rahmen der WTO Verpflichtungen ein, und in der sogenannten Liste der spezifischen Verpflichtungen wird dargelegt, welche Behandlung es ausländischen Dienstleistern zukommen lässt. Die Mitglieder, die sich an dieser gemeinsamen Initiative beteiligen, haben ihre Listen durch die Integration der neuen Vorschriften zur internen Regulierung erweitert. Die neuen Vorschriften, die auf dem sogenannten Meistbegünstigungsprinzip beruhen, kommen Dienstleistern aller WTO-Mitgliedsländer zugute.
Weitere Informationen finden Sie in dieser Mitteilung der WTO.
Quellen: DIHK, WTO