21.08.2023

Ghana: Registrierter Ausführer ersetzt Ermächtigten Ausführer

Für Einfuhren in die EU von Waren mit Ursprung Ghana gilt seit dem 20. August 2023 das System des "registrierten Ausführers" (REX) anstelle des Systems des "ermächtigten Ausführers".
Die Ursprungserklärung, die bei der Einfuhr in die EU als Präferenznachweis für Waren mit Ursprung in Ghana akzeptiert wird, können bis zu einem Wert der Ursprungswaren von bis zu 6.000 Euro alle Unternehmen abgeben. Bei einem Wert von mehr als 6.000 Euro dürfen dies jedoch nur Unternehmen, die einen bestimmten zollrechtlichen Status haben. Bis August 2023 mussten die Unternehmen dafür eine Bewilligung als Ermächtigter Ausführer haben. Seit dem 20. August 2023 müssen die Unternehmen stattdessen als Registrierter Ausführer (REX) registriert sein.
Weitere Informationen finden Sie in einem Fachbeitrag des Zolls.
Ebenfalls seit dem 20. August 2023 wird als Präferenznachweis für Einfuhren mit Ursprung Ghana in die EU ausschließlich eine Ursprungserklärung vom Zoll anerkannt. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird ab diesem Zeitpunkt für Einfuhren mit Ursprung Ghana nicht mehr als Präferenznachweis anerkannt. Darüber informiert der Zoll in der ATLAS-Info 0497/23 (pdf).
Quelle: Generalzolldirektion