06.12.2023

Export: ABD bleibt erhalten

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) sollte mit der vollständigen Anwendung des Unionszollkodex (UZK) zum 01.12.2023 entfallen, so die ursprünglichen Planungen. Aufgrund von Änderungen bei der Umsetzung bleibt das ABD jedoch über diesen Stichtag hinaus in unveränderter Form bestehen.
In der ATLAS-Info 0468/23 (pdf) hatte der zentrale IT-Dienstleister des Bundes, ITZBund, über den geplanten Wegfall des ABD informiert. Mit der ATLAS-Info 0526/23 (pdf) gibt das ITZBund jedoch bekannt, dass die EU-Kommission auch nach dem Ende der EU-weiten UZK-Übergangszeit die Verwendung eines papiergestützten Dokuments zur Durchführung des Betriebskontinuitätsverfahrens (ehemals Notfallverfahren) vorsieht. Zu diesem Zweck soll das ABD an die Vorgaben des UZK angepasst werden. Bis dahin bleibt das ABD auch über den 01.12.2023 hinaus unverändert bestehen und wird den Beteiligten wie gewohnt übermittelt.
Quelle: Generalzolldirektion, ITZBund