11.09.2023

Ausfuhr: Aktuelle Hinweise bei der Umstellung auf ATLAS AES 3.0

In diesem Artikel halten wir Sie über wesentliche Neuerungen bei der Umstellung auf ATLAS AES 3.0 (Atlas Ausfuhr) auf dem Laufenden.

Hinweise zu neuen Pflichtfeldern

Aufgrund diverser Nachfragen hat der Zoll mit der ATLAS-Info 0501/23 (pdf) vom 28. August 2023 Hinweise zu den neuen verpflichtenden Datenfeldern in der Ausfuhranmeldung mit AES 3.0 veröffentlicht.  U.a. werden folgende Hinweise zu Datenfeldern gegeben:
  • Beförderer: Die Angabe des Beförderers in der Ausfuhranmeldung ist nur erforderlich, wenn er bekannt ist und vom Anmelder abweicht. Als Beförderer gilt auch der Spediteur.
  • Inländischer Verkehrszweig / Kennzeichen des abgehenden Beförderungsmittels: Wenn das Kennzeichen nicht bekannt ist, gibt es nicht nur die Möglichkeit, das mutmaßliche Kennzeichen anzugeben, sondern alternativ auch die Möglichkeit, die Art des Beförderungsmittels (in Großbuchstaben) anzugeben (Beispiel: Angabe “LKW” im Landstraßenverkehr).
  • Verkehrszweig an der Grenze / Kennzeichen des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels: Wenn das Kennzeichen nicht bekannt ist, gibt es nicht nur die Möglichkeit, das mutmaßliche Kennzeichen anzugeben, sondern alternativ auch die Möglichkeit, die Art des Beförderungsmittels (in Großbuchstaben) anzugeben (Beispiel: Angabe “LKW” im Landstraßenverkehr).
Die Atlas-Info 0501/23 ergänzt demnach die ATLAS-Info 0393/2023 (pdf) vom 2. Januar 2023 , wonach es nur möglich war, bei Unkenntnis des Kennzeichens zum Zeitpunkt der Zollanmeldung ein mutmaßliches Kennzeichen einzutragen.

Fristverlängerung für Umstellung

Nachdem das ursprüngliche Fristende für die Umstellung der von den Teilnehmern genutzten Software auf das ATLAS-Release AES 3.0 bzw. das ATLAS-Release 9.1 (bzgl. Versandverfahren NCTS) bereits vom 16. Juli 2023 auf den 29. Oktober 2023 verschoben worden war (s. ATLAS-Info 0440/23 (pdf) vom 31. März 2023), hat der Zoll mit der ATLAS-Info 0510/23 (pdf) vom 28. September 2023 mitgeteilt, dass die Teilnehmer abermals mehr Zeit für die Umstellung erhalten. Die Frist für die Umstellung der Software endet nunmehr am 30. November 2023.
Die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) wurde am 25. November 2023 auf AES 3.0 umgestellt.

Datenfeld “Ursprungsland”

Mit der ATLAS-Info 0426/23 (pdf) vom 7. März 2023 informiert der Zoll, dass mit der Umstellung auf AES 3.0 das Datenelement „Ursprungsland“ D.E. Nr. 16 08 000 000 nach Anhang B UZK-DA, neben der Angabe der Versendungsregion, anzumelden ist. Sofern das Ursprungsland ein anderes Land als Deutschland ist, ist als Versendungsregion der Code „99“ für „Ausland“ einzutragen. Ist das Ursprungsland bei Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann das vermutete Ursprungsland oder hilfsweise das Herkunfts-/Versendungsland angegeben werden.

Datenfeld “Transportdokument”

In der ATLAS-Info 0575/24 (pdf) vom 19. Februar 2024 weist der Zoll darauf hin, dass unter diesem Datenelement das Transportdokument / Beförderungspapier anzugeben ist, sofern es im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung bekannt ist oder vom Anmelder mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden kann. Ist es im Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann das Feld freigelassen werden.
Alle aktuellen Atlas-Teilnehmerinformationen finden Sie hier.
Quelle: Generalzolldirektion / ITZ Bund