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Der Unionszollkodex (UZK)

Der Zollkodex der Europäischen Union (Unionszollkodex - UZK) findet seit dem 1. Mai 2016 vollständige Anwendung. Er beinhaltet das grundlegende Zollrecht der EU.
Der Zollkodex der Europäischen Union gilt seit dem 1. Mai 2016 und hat den seit 1992 geltenden Zollkodex der Gemeinschaften abgelöst. Die dazugehörigen Durchführungsvorschriften - die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 (Delegated Act - DA) und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (Implementing Act - IA) - gelten ebenfalls seit dem 1. Mai 2016.
Da die Anpassung der erforderlichen IT-Systeme in den EU-Mitgliedstaaten noch nicht abgeschlossen ist, ist weiterhin ein Übergangsrechtsakt (Transitional Delegated Act - TDA) notwendig.
Stand: 02.01.2024