EU beschließt Einfuhrabgabe auf Kleinsendungen
Ab dem 1. Juli 2026 werden Kleinsendungen unter 150 EUR aus Drittländern nicht mehr zollfrei sein. Dann wird ein vorübergehender Zollsatz in Höhe von 3 EUR auf jeden einzelnen Artikel in einer Sendung, je nach der jeweiligen Tarifposition, erhoben. Damit entfällt die bisherige Freigrenze für Waren mit geringem Wert. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und die Zollverfahren zu vereinheitlichen.