Weniger Tüten in der EU

Im Jahr 2016 hat das Europäische Parlament die sogenannte Plastiktütenrichtlinie verabschiedet. Durch die inhaltliche Umsetzung der Richtlinie soll der Verbrauch von Plastiktüten in der Europäischen Union (EU) reduziert werden.
Um der Richtlinie gerecht zu werden hat der Handelsverband Deutschland e.V. die Umsetzung in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Händler vorgesehen. Diese sieht vor, dass Kunststofftragetaschen nur noch gegen ein angemessenes Entgelt an die Verbraucher abgegeben werden.

Die EU-Richtlinie zu Kunststofftragetaschen im Überblick

EU-weit werden pro Kopf rund 200 Plastiktüten verbraucht, in Deutschland sind es derzeit etwa 71 Stück. Plastiktüten gelangen als unbehandelte Abfälle in die Umwelt und schädigen die Natur. Um den Verbrauch zu reduzieren, hat die EU im April letzten Jahres die EU-Plastiktütenrichtlinie verabschiedet. Demnach verpflichten sich die Mitgliedsstaaten dazu, Plastiktüten auf maximal 90 Stück pro Jahr bis Ende 2019 und auf maximal 40 Stück pro Jahr bis Ende 2025 zu reduzieren. Alternativ verpflichten sie bis Ende 2018 alle Verkaufsstellen per Gesetz, Tüten nicht mehr kostenfrei abzugeben. Allerdings umfasst die Richtlinie nur Tüten mit einer Dicke zwischen 0,015 und 0,05 Millimetern.

Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland

Um die Richtlinie in Deutschland umzusetzen, haben der Handelsverband Deutschland e.V. und das Bundesumweltministerium eine Übereinkunft geschlossen. Händler können sich durch das Ausfüllen einer „Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen“ freiwillig dazu entscheiden, ein Entgelt auf herausgegebene Plastiktüten zu erheben. Ebenso verpflichten sie sich, die Anzahl der jährlich ausgegebenen Plastiktüten und den erhobenen Preis dafür zu melden, wobei mit steigender Anzahl der verkauften Tüten auch die dafür anfallenden Meldegebühren steigen. Ziel ist es, Unternehmen zu animieren, vollkommen auf die Vergabe von Plastiktüten zu verzichten und stattdessen auf Papiertüten oder Mehrwegalternativen, wie Einkaufstaschen oder –körbe, zurückzugreifen. Die Richtlinie ist am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.
Damit langfristig die Einführung gesetzlicher Vorgaben verhindert werden und der Handel glaubwürdig und öffentlichkeitswirksam seine Verantwortung gegenüber der Umwelt zum Ausdruck bringen kann, ist es erforderlich, dass sich möglichst alle Händler freiwillig selbstverpflichten.