Digitaler Projektantrag - DiPa
Einführung in DiPa
Mit Hilfe der Online-Anwendung Digitaler Projektantrag (kurz: DiPa) lassen sich zukünftig Themen für Prüfungsbereiche, die eigenständig und ohne Anwesenheit des Prüfungsausschusses im Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden, sowie die im Anschluss dazu erstellten, praxisbezogenen Unterlagen einfach und effizient einreichen.
DiPa knüpft an bereits vorhandene Anwendungen an und nutzt die im Azubi- und im Prüfer-Infocenter erstellten Accounts. Die Antragsstellung erfolgt durch die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer im Azubi-Infocenter über die Schaltfläche „Digitaler Projektantrag“ (Antrag einreichen). Die Antragsstellung ist nur für diejenigen notwendig, die in einem Beruf ausgebildet werden, der ein Antragsverfahren voraussetzt (siehe Übersicht).
Genehmigt oder abgelehnt werden diese durch den zuständigen Prüfungsausschuss im Bereich “Digitale Projektanträge” des Prüfer-Infocenters. Im Anschluss setzen die Prüfungsteilnehmerinnen sowie -teilnehmer ihr Thema ggf. mit Auflagen im Ausbildungsbetrieb um und erstellen die praxisbezogenen Unterlagen (Dokumentation). Diejenigen, die kein Antragsverfahren durchlaufen müssen, beginnen unabhängig von einer Genehmigung mit der Durchführung und Dokumentation.
Die erstellten Unterlagen werden im Azubi-Infocenter über die Schaltfläche „Dokumente abgeben“ hochgeladen. Vorlagen für zwingend notwendige Bestandteile (Persönliche Erklärung, Entscheidungshilfe) der Unterlagen finden Sie in den jeweiligen Berufsartikeln, die in der nachfolgenden Tabelle verlinkt sind. Aus dieser können Sie ebenfalls ableiten, ob ihr praktischer Prüfungsbereich mit einem Antragsverfahren verbunden ist oder nicht.
Antrags- und Abgabefristen
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