Konstruktionsmechaniker/-in
Allgemeines
Arbeitsgebiet:
Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerinnen arbeiten überwiegend in Industriebetrieben und stellen Bauteile und Metallkonstruktionen aus Blechen, Rohren und Profilen mittels manueller und maschineller Fertigungsverfahren her.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Metallindustrie
Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerinnen werden in fünf Einsatzgebieten ausgebildet:
Berufliche Qualifikationen:
Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerinnnen
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
Inkrafttreten: 01.08.2018 Berufsschule: Landkreis Oder-Spree und Stadt Frankfurt (Oder)
Oberstufenzentrum Gebrüder Reichstein
Am Neuendorfer Sand 43 14770 Brandenburg an der Havel Tel.: 0 33 81 / 21 11 67 0 Fax: 0 33 81 / 21 11 67 9 E-Mail: sekretariat.oszgr.200270@lk.brandenburg.de Landkreise Märkisch-Oderland, Barnim und Uckermark
Oberstufenzentrum II Barnim
Abteilung 1 - Metall- / Elektrotechnik Alexander-von-Humboldt-Straße 40 16225 Eberswalde Tel.: (0 33 34) 6 39 70 Fax: (0 33 34) 63 97 19 E-Mail: osz2-sekretariat@barnim.de
Modul zur Einstiegsqualifizierung (EQ):
Metall - Bauteileherstellung Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl): Geprüfte(r) Industriemeister/-in - Metall, Technische(r) Betriebwirt/-in (IHK) |
Ausbildungsschwerpunkte
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
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Informationen zur Abschlussprüfung Teil 2
Entsprechend der Verordnung der industriellen Metallberufe vom 23. Juli 2007 muss der Prüfling zur Abschlussprüfung Teil 2 im Rahmen des Prüfungsbereiches Arbeitsauftrag zwischen einem "Betrieblichen Auftrag" oder einer "Praktischen Aufgabe" wählen. Während der Inhalt der praktischen Aufgabe durch die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) vorgegeben ist, muss für den betrieblichen Auftrag eigens ein Thema digital eingereicht und genehmigt werden. Alle dafür notwendigen Schritte/Unterlagen sind nachfolgend aufgeführt.
Betrieblicher Auftrag
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen
Mit der Teilnovellierung der Ausbildungsverordnungen der Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers am 01. August 2018 wurde die Möglichkeit aufgenommen, optional eine Prüfung in kodifizierten Zusatzqualifikationen abzulegen. Alle Informationen dazu finden Sie hier oder unter dem Punkt “Weitere Informationen”.
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