Industriemechaniker/-in
Allgemeines
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Arbeitsgebiet:
 Industriemechaniker/Industriemechanikerinnen werden in der Herstellung, Instandhaltung und Überwachung von technischen Systemen eingesetzt. Sie sind bei der Einrichtung, Umrüstung und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen tätig. 
Industriemechaniker und Industriemechanikerinnen werden in vier Einsatzgebieten ausgebildet:
 
 
Branchen/Betriebe:
 Unternehmen der Metallindustrie 
Berufliche Qualifikationen:
 Industriemechaniker/Industriemechanikerinnen 
 
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
 
Inkrafttreten: 01.08.2018
 
Berufsschule:
 Landkreise Oder-Spree, Märkisch-Oderland und Stadt Frankfurt (Oder) 
Europaschule Oberstufenzentrum Oder-Spree
 Standort Eisenhüttenstadt Waldstraße 10 15890 Eisenhüttenstadt Tel.: (0 33 64) 77 25 70 Fax: (0 33 64) 77 25 713 E-Mail: sekretariat-eh@osz-oder-spree.de Landkreis Barnim 
Oberstufenzentrum II Barnim
 Abteilung 1 - Metall- / Elektrotechnik Alexander-von-Humboldt-Straße 40 16225 Eberswalde Tel.: (0 33 34) 6 39 70 Fax: (0 33 34) 63 97 19 E-Mail: osz2-sekretariat@barnim.de Landkreis Uckermark 
Oberstufenzentrum Uckermark
 Brüssower Allee 97 17291 Prenzlau Tel.: (0 39 84) 8 65 63 10 E-Mail: sekretariat@osz-uckermark.de 
Modul zur Einstiegsqualifizierung (EQ):
 Metall - Bauteileherstellung 
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):
 Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall, Technischer Betriebswirt (IHK)/Technische Betriebswirtin(IHK) | 
Ausbildungsschwerpunkte
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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:
 
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Informationen zur Abschlussprüfung Teil 2
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Entsprechend der Verordnung der industriellen Metallberufe vom 23. Juli 2007 muss der Prüfling zur Abschlussprüfung Teil 2 im Rahmen des Prüfungsbereiches Arbeitsauftrag zwischen einem "Betrieblichen Auftrag" oder einer "Praktischen Aufgabe" wählen. Während der Inhalt der praktischen Aufgabe durch die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) vorgegeben ist, muss für den betrieblichen Auftrag eigens ein Thema digital eingereicht und genehmigt werden. Alle dafür notwendigen Schritte/Unterlagen sind nachfolgend aufgeführt.
 
Betrieblicher Auftrag
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen
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Mit der Teilnovellierung der Ausbildungsverordnungen der Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers am 01. August 2018 wurde die Möglichkeit aufgenommen, optional eine Prüfung in kodifizierten Zusatzqualifikationen abzulegen. Alle Informationen dazu finden Sie hier oder unter dem Punkt “Weitere Informationen”.
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