Gebühren im Bereich Aus- und Weiterbildung


Am 22. November 2016 beschloss die Vollversammlung der IHK Ostbrandenburg eine Anpassung der Gebühren für den hoheitlichen Bereich der beruflichen Bildung an die gestiegenen Aufwendungen in den vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben.

Dabei werden die Gesamtkosten nicht nur durch die von den Ausbildungsbetrieben zu tragenden Gebühren, sondern zu 20 Prozent solidarisch durch die Beiträge aller Mitgliedsunternehmen gedeckt. Die verbleibenden Aufwendungen, sowie alle Dienstleistungen (zum Beispiel Lehrstellenbörse, Aktivitäten im Bereich Kita/Schule/ Wirtschaft, Berufsorientierung) des Geschäftsbereiches Aus- und Weiterbildung werden gänzlich über die Mitgliedsbeiträge aller Unternehmen finanziert.

Für alle ab dem 01.02.2017 in das nach § 35 BBiG zu führende Verzeichnis eingetragene Berufsausbildungsverhältnisse gilt der Abschnitt 3 des Gebührentarifs der IHK Ostbrandenburg in der Fassung vom 17.01.2020:

Nr. Bezeichnung Gebühr in Euro
3. Aus- und Weiterbildung
3.1. Eintragung und Betreuung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses
3.1.1.
Bei Einreichung des Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrages bis zum Ablaufes des 2. Ausbildungs- oder Umschulungsmonats
90,00
3.1.2.
Bei Einreichung des Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrages bis zum Ablaufes des 4. Ausbildungs- oder Umschulungsmonats
150,00
3.1.3.
Bei Einreichung des Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrages nach Ablaufes des 4. Ausbildungs- oder Umschulungsmonats
200,00
3.2. Zwischenprüfungen für IHK-Mitglieder
3.2.1.
Zwischenprüfung oder Nachholung einer Zwischenprüfung
3.2.1.1.
Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung
155,00
3.2.1.2.
Berufe ohne Kenntnisprüfung oder ohne Fertigkeitsprüfung
110,00
3.2.2.
Teilnachholung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung
115,00
3.3. Zwischenprüfung für Nicht-IHK-Mitglieder
3.3.1.
Zwischenprüfung oder Nachholung einer Zwischenprüfung
3.3.1.1.
Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung
195,00
3.3.1.2.
Berufe ohne Kenntnisprüfung oder ohne Fertigkeitsprüfung
135,00
3.3.2.
Teilnachholung Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung
140,00
3.4. Abschlussprüfung für IHK-Mitglieder
3.4.1.
Abschlussprüfung oder Wiederholung oder Nachholung einer Abschlussprüfung
3.4.1.1.
Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung
395,00
3.4.1.2.
Berufe mit Kenntnisprüfung ohne Fertigkeitsprüfung
250,00
3.4.1.3.
Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur
345,00
3.4.1.4.
Teil I der gestreckten Abschlussprüfung
150,00
3.4.1.5.
Teil II der gestreckten Abschlussprüfung
390,00
3.4.2.
Teilwiederholung oder Teilnachholung einer Abschlussprüfung
3.4.2.1.
Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung
230,00
3.4.2.2.
Berufe mit Kenntnisprüfung oder Fertigkeitsprüfung
160,00
3.4.2.3.
Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur
190,00
3.4.2.4.
Teil I der gestreckten Abschlussprüfung
150,00
3.4.2.5.
Teil II der gestreckten Abschlussprüfung
225,00
3.5. Abschlussprüfung für Nicht-IHK-Mitglieder
3.5.1.
Abschlussprüfung oder Wiederholung oder Nachholung einer Abschlussprüfung
3.5.1.1.
Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung
495,00
3.5.1.2.
Berufe mit Kenntnisprüfung ohne Fertigkeitsprüfung
310,00
3.5.1.3.
Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur
430,00
3.5.1.4.
Teil I der gestreckten Abschlussprüfung
190,00
3.5.1.5.
Teil II der gestreckten Abschlussprüfung
490,00
3.5.2.
Teilwiederholung oder Teilnachholung einer Abschlussprüfung
3.5.2.1.
Berufe mit Kenntnisprüfung und Fertigkeitsprüfung
285,00
3.5.2.2.
Berufe mit Kenntnisprüfung ohne Fertigkeitsprüfung
200,00
3.5.2.3.
Berufe mit besonderer Prüfungsstruktur
240,00
3.5.2.4.
Teil I der gestreckten Abschlussprüfung
190,00
3.5.2.5.
Teil II der gestreckten Abschlussprüfung
280,00
3.6. Erstattung von Gebühren
3.6.1.
Rücktritt von der Prüfung
3.6.1.1.
bis vier Wochen vor Beginn der Prüfung
30% der erhobenen Gebühr
3.6.1.2.
weniger als vier Wochen vor Beginn der Prüfung
keine Erstattung
3.6.2.
Fernbleiben von der Zwischen- oder Abschlussprüfung
3.6.2.1.
Entschuldigtes Fernbleiben
50% der erhobenen Gebühr
3.6.2.2.
Unentschuldigtes Fernbleiben
keine Erstattung
3.7. Sonstige Gebühren
3.7.1.
verspätete Anmeldung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung bei Überschreitung der Anmeldefrist
75,00
3.7.2.
Prüfung von außerbetrieblichen Konzepten
3.7.2.1.
Einreichung der Unterlagen bis 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn
250,00
3.7.2.2.
Einreichung der Unterlagen weniger als 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn
500,00
3.7.3.
Zweitschrift von Prüfungszeugnissen
25,00
3.7.4.
Gleichstellung von Berufs- und Qualifikationsabschlüssen
3.7.4.1.
nach dem Bundesvertriebenengesetz
75,00
3.7.4.2.
nach dem Einigungsvertrag
40,00
3.7.5.
Ausfertigung von Urkunden
25,00
3.7.6.
Abnahme einer Prüfung als kodifizierte Zusatzqualifikation
200,00
3.7.7.
Zulassungsbescheid gemäß § 43 (2) und § 45 (2) und (3) BBiG
90,00
3.8. Fortbildungsgebühren
3.8.1.
Fortbildungsprüfungen der ersten Ebene und ähnlich strukturierte Prüfung
3.8.1.1.
Prüfungen ohne besonderen Aufwand (z.B. Fachkräfte, Fremdsprachenkorrespondent, Fremdsprache im Beruf)
330,00
3.8.1.2.
Prüfungen mit besonderem Aufwand (z.B. Baumaschinenführer, Diätkoch. Werkpolier)
360,00
3.8.1.3.
Fachberater         
220,00
3.8.1.4.
Zusatzqualifikation für Auszubildende   
100,00
3.8.2.
Fortbildungsprüfungen der zweiten Ebene – kaufmännisch
3.8.2.1.
Prüfungen ohne gesonderte Prüfungsteile (z. B. Handelsfachwirt, Handelsassistent, Personalfachkaufmann)
360,00
3.8.2.1.1.
Bilanzbuchhalter 
3.8.2.1.1.1.
Schriftliche Prüfung
400,00
3.8.2.1.1.2.
Mündliche Prüfung
200,00
3.8.2.2.
Prüfung mit gesonderten Prüfungsteilen (z. B.  Gastronomische Meister, Aus- und Weiterbildungspädagoge)
3.8.2.2.1.
Erster Prüfungsteil   
220,00
3.8.2.2.2.
weitere Prüfungsteile, je      
330,00
3.8.2.2.3.
Praktischer Teil der gastronomischen Meister                                    
220,00
3.8.2.2.4.
Projektarbeit, zusätzlich     
100,00
3.8.3.
Fortbildungsprüfungen der zweiten Ebene – gewerblich
3.8.3.1.
Industriemeister u. a.
3.8.3.1.1.
Erster Prüfungsteil                                                                              
270,00
3.8.3.1.2.
weitere Prüfungsteile, je      
360,00
3.8.3.1.3.
Projektarbeit zusätzlich
100,00
3.8.3.2.
Polier
3.8.3.2.1.
Prüfungsteil Baubetrieb       
200,00
3.8.3.2.2.
Prüfungsteil Bautechnik                                                                       
160,00
3.8.3.2.3.
Prüfungsteil Mitarbeiterführung und Personalmanagement        
140,00
3.8.4.
Fortbildungsprüfungen der dritten Ebene (z. B. Technischer Betriebswirt, Berufspädagoge)
3.8.4.1.
Erster Prüfungsteil     
270,00
3.8.4.2.
weitere Prüfungsteile, je               
270,00
3.8.4.3
Projektarbeit, zusätzlich      
100,00
3.8.5.
Ausbilder-Eignungsprüfung
3.8.5.1.
AEVO-Prüfung  
135,00
3.8.5.2.
Befreiung von der AEVO-Prüfung
50,00
3.8.6.
Schreibtechnische Prüfungen (Maschinelle Texterstellung, Kurzschrift, Phonotypie, Stenotypie)
70,00
3.8.7.
Sonstige Gebühren
3.8.7.1.
Wiederholung oder Nachholung
3.8.7.1.1.
Wiederholung oder Nachholung der gesamten Prüfung/des gesamten Prüfungsteils
volle Gebühr nach 3.8.ff
3.8.7.1.2.
Teilwiederholung oder Teilnachholung
50% der erhobenen Gebühr
3.8.7.2.
Erstattung von Gebühren
3.8.7.2.1.
Rücktritt von der Prüfung
3.8.7.2.1.1.
bis 10 Arbeitstage vor Beginn der Prüfung
80% der erhobenen Gebühr
3.8.7.2.1.2.
weniger als 10 Arbeitstage vor Beginn der Prüfung 
keine Erstattung
3.8.7.2.2.
Fernbleiben von der Prüfung
3.8.7.2.2.1.
entschuldigtes Fernbleiben
 70% der erhobenen Gebühr
3.8.7.2.2.2.
unentschuldigtes Fernbleiben
keine Erstattung
3.8.7.3.
Zweitschriften
25,00