Der Berufsausbildungsvertrag - Allgemeines
Die Industrie- und Handelskammer stellt den Ausbildungsbetrieben Vordrucke des Berufsausbildungsvertrages zur Verfügung. Diese können in Papierform oder elektronischer Form bearbeitet werden. Es sollten keine Vertragsformulare aus alten Beständen verwendet werden. Rechtlich sind diese oft nicht auf dem neuesten Stand.
Im Ausbildungsvertrag dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die nicht mit dem Sinn und Zweck der Berufsausbildung übereinstimmen und die den Vorschriften der einschlägigen Gesetze widersprechen. Besteht ein Angebot von außerbetrieblichen Ergänzungsmaßnahmen, wie EDV-Kurse, Sprachkurse, oder firmenspezifische Weiterbildungen, so sollte dies auch im Berufsausbildungsvertrag Erwähnung finden.
Wir empfehlen, zukünftig Berufsausbildungsverträge über das ASTA-Infocenter zu erstellen.(Hier Klicken)
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