Gebühren im Bereich Aus- und Weiterbildung

Am 09. Juni 2026 hat die Vollversammlung der IHK Ostbrandenburg eine Anpassung der Gebühren für den hoheitlichen Bereich der beruflichen Bildung beschlossen. Hintergrund sind die gestiegenen Aufwendungen bei der Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben.
Die entstehenden Gesamtkosten werden dabei nicht allein durch die Gebühren der Ausbildungsbetriebe getragen. Vielmehr erfolgt eine solidarische Finanzierung: 50 Prozent der Kosten werden über Beiträge aller Mitgliedsunternehmen gedeckt. Auch die verbleibenden Aufwendungen sowie sämtliche Serviceleistungen im Bereich der Fachkräftesicherung und insbesondere der beruflichen Orientierung (z. B. Ausbildungsatlas, Ausbildungsbotschafter, Berufsorientierungsmessen) werden vollständig durch die Beiträge aller Unternehmen finanziert.
Die Gebührentatbestände im Abschnitt 3.1. bis 3.4. sowie 10.1 bis 10.7. des Gebührentarifs treten zum 01. August 2026 in Kraft. Sie gelten auch für Aus- und Umschulungsverträge, die zu diesem Zeitpunkt bereits in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge eingetragen sind. Entsprechend findet auch die Regelung zum Rücktritt von einer Prüfung gemäß Ziffer 10.5. des Gebührentarifs Anwendung.
Für die Gebührentatbestände unter Ziffer 3.5 und 3.6 ist ein späteres Inkrafttreten zum 01. Januar 2027 beschlossen worden. Bis dahin gelten die Ziffern 3.8 bis 3.8.7.1.2. des bisher geltenden Gebührentarifs fort. Gebührentarif IHK Ostbrandenburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 363 KB)

Nr. Bezeichnung Gebühr in Euro
3. Aus- und Weiterbildung
3.1. Registrierung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses
3.1.1. Eintragung des Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrages 100,00
3.1.2. Eintragung des Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrages
nach verspäteter Einreichung (ab 3. Monat nach Vertragsbeginn)
150,00
3.2. Ausbildungs- und Umschulungsprüfungen
3.2.1. Zwischenprüfung oder gestreckte Abschlussprüfung Teil I
und Wiederholung / Nachholung
285,00
3.2.2. Teilnachholung der Zwischenprüfung oder gestreckte Abschlussprüfung Teil I
und Teilwiederholung
200,00
3.2.3. Abschlussprüfung / gestreckte Abschlussprüfung Teil II
Wiederholung und Nachholung
485,00
3.2.4. Teilwiederholung oder Teilnachholung der Abschlussprüfung /
gestreckten Abschlussprüfung Teil II
300,00
3.2.5. verspätete Anmeldung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung
(bei Überschreitung der Anmeldefrist)
75,00
3.2.6. Abnahme einer Prüfung als kodifizierte Zusatzqualifikation 250,00
3.2.7. Zulassungsbescheid gemäß § 43 Abs. 2 und § 45 Abs. 2 und 3 BBiG 150,00
3.2.8. Ausfertigen von Urkunden 40,00
3.3. Prüfung von außerbetrieblichen Konzepten und Qualifizierungsbausteinen
3.3.1. Einreichung der Unterlagen bis 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme 250,00
3.3.2. Einreichung der Unterlagen weniger als 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme 500,00
3.3.3. Begutachtung von Qualifizierungsbausteinen 250,00
3.4. Gleichstellung von Berufs- und Qualifikationsabschlüssen
3.4.1. nach dem Bundesvertriebenengesetz 75,00
3.4.2. nach dem Einigungsvertrag 40,00
3.5. Fortbildungsprüfungen
3.5.1. Schriftliche Prüfung unter 180 Minuten, je Prüfungsleistung 110,00
3.5.2. Schriftliche Prüfung ab 180 Minuten, je Prüfungsleistung 170,00
3.5.3. Mündliche Prüfung / Fachgespräch (ggf. mit Präsentation) 190,00
3.5.4. Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch 240,00
3.5.5. Antrag auf Befreiung von Prüfungsbestandteilen gemäß § 56 Abs. 2 BBiG 150,00
3.6. Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO)
3.6.1. AEVO-Prüfung 270,00
3.6.2. nur praktischer Prüfungsteil nach Befreiung von der schriftlichen Prüfung 180,00
3.6.3. Befreiung von der AEVO-Prüfung 100,00
10. Verschiedenes
10.1. Zurückweisung eines Rechtsbehelfs / Rechtsmittels 51,00 bis 256,00
10.2. Mahngebühren 10,00
10.3. Beitreibungen / Vollstreckungen 35,00
10.4. Gebühren für Ehrenurkunden 15,00
10.5. Rücktritt von einer Prüfung oder Unterrichtung bis 14 Tage vor
Durchführungsbeginn, soweit keine speziellere Regelung gilt
50% der
jeweiligen Gebühr
10.6. Ausstellung einer Zweitschrift, Ersatz- oder Zweitbescheinigung 50,00
10.7. Beglaubigung nach §§ 33, 34 VwVfG 15,00