Gebühren im Bereich Aus- und Weiterbildung
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Am 09. Juni 2026 hat die Vollversammlung der IHK Ostbrandenburg eine Anpassung der Gebühren für den hoheitlichen Bereich der beruflichen Bildung beschlossen. Hintergrund sind die gestiegenen Aufwendungen bei der Erfüllung der gesetzlich übertragenen Aufgaben.
Die entstehenden Gesamtkosten werden dabei nicht allein durch die Gebühren der Ausbildungsbetriebe getragen. Vielmehr erfolgt eine solidarische Finanzierung: 50 Prozent der Kosten werden über Beiträge aller Mitgliedsunternehmen gedeckt. Auch die verbleibenden Aufwendungen sowie sämtliche Serviceleistungen im Bereich der Fachkräftesicherung und insbesondere der beruflichen Orientierung (z. B. Ausbildungsatlas, Ausbildungsbotschafter, Berufsorientierungsmessen) werden vollständig durch die Beiträge aller Unternehmen finanziert.
Die Gebührentatbestände im Abschnitt 3.1. bis 3.4. sowie 10.1 bis 10.7. des Gebührentarifs treten zum 01. August 2026 in Kraft. Sie gelten auch für Aus- und Umschulungsverträge, die zu diesem Zeitpunkt bereits in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge eingetragen sind. Entsprechend findet auch die Regelung zum Rücktritt von einer Prüfung gemäß Ziffer 10.5. des Gebührentarifs Anwendung.
Für die Gebührentatbestände unter Ziffer 3.5 und 3.6 ist ein späteres Inkrafttreten zum 01. Januar 2027 beschlossen worden. Bis dahin gelten die Ziffern 3.8 bis 3.8.7.1.2. des bisher geltenden Gebührentarifs fort. Gebührentarif IHK Ostbrandenburg (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 363 KB)
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| Nr. | Bezeichnung | Gebühr in Euro |
| 3. | Aus- und Weiterbildung | |
| 3.1. | Registrierung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses | |
| 3.1.1. | Eintragung des Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrages | 100,00 |
| 3.1.2. | Eintragung des Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrages nach verspäteter Einreichung (ab 3. Monat nach Vertragsbeginn) |
150,00 |
| 3.2. | Ausbildungs- und Umschulungsprüfungen | |
| 3.2.1. | Zwischenprüfung oder gestreckte Abschlussprüfung Teil I und Wiederholung / Nachholung |
285,00 |
| 3.2.2. | Teilnachholung der Zwischenprüfung oder gestreckte Abschlussprüfung Teil I und Teilwiederholung |
200,00 |
| 3.2.3. | Abschlussprüfung / gestreckte Abschlussprüfung Teil II Wiederholung und Nachholung |
485,00 |
| 3.2.4. | Teilwiederholung oder Teilnachholung der Abschlussprüfung / gestreckten Abschlussprüfung Teil II |
300,00 |
| 3.2.5. | verspätete Anmeldung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung (bei Überschreitung der Anmeldefrist) |
75,00 |
| 3.2.6. | Abnahme einer Prüfung als kodifizierte Zusatzqualifikation | 250,00 |
| 3.2.7. | Zulassungsbescheid gemäß § 43 Abs. 2 und § 45 Abs. 2 und 3 BBiG | 150,00 |
| 3.2.8. | Ausfertigen von Urkunden | 40,00 |
| 3.3. | Prüfung von außerbetrieblichen Konzepten und Qualifizierungsbausteinen | |
| 3.3.1. | Einreichung der Unterlagen bis 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme | 250,00 |
| 3.3.2. | Einreichung der Unterlagen weniger als 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme | 500,00 |
| 3.3.3. | Begutachtung von Qualifizierungsbausteinen | 250,00 |
| 3.4. | Gleichstellung von Berufs- und Qualifikationsabschlüssen | |
| 3.4.1. | nach dem Bundesvertriebenengesetz | 75,00 |
| 3.4.2. | nach dem Einigungsvertrag | 40,00 |
| 3.5. | Fortbildungsprüfungen | |
| 3.5.1. | Schriftliche Prüfung unter 180 Minuten, je Prüfungsleistung | 110,00 |
| 3.5.2. | Schriftliche Prüfung ab 180 Minuten, je Prüfungsleistung | 170,00 |
| 3.5.3. | Mündliche Prüfung / Fachgespräch (ggf. mit Präsentation) | 190,00 |
| 3.5.4. | Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch | 240,00 |
| 3.5.5. | Antrag auf Befreiung von Prüfungsbestandteilen gemäß § 56 Abs. 2 BBiG | 150,00 |
| 3.6. | Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) | |
| 3.6.1. | AEVO-Prüfung | 270,00 |
| 3.6.2. | nur praktischer Prüfungsteil nach Befreiung von der schriftlichen Prüfung | 180,00 |
| 3.6.3. | Befreiung von der AEVO-Prüfung | 100,00 |
| 10. | Verschiedenes | |
| 10.1. | Zurückweisung eines Rechtsbehelfs / Rechtsmittels | 51,00 bis 256,00 |
| 10.2. | Mahngebühren | 10,00 |
| 10.3. | Beitreibungen / Vollstreckungen | 35,00 |
| 10.4. | Gebühren für Ehrenurkunden | 15,00 |
| 10.5. | Rücktritt von einer Prüfung oder Unterrichtung bis 14 Tage vor Durchführungsbeginn, soweit keine speziellere Regelung gilt |
50% der jeweiligen Gebühr |
| 10.6. | Ausstellung einer Zweitschrift, Ersatz- oder Zweitbescheinigung | 50,00 |
| 10.7. | Beglaubigung nach §§ 33, 34 VwVfG | 15,00 |
