Umschulungsrichtlinie

Die Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg haben eine neue Richtlinie zur Durchführung von Umschulungsmaßnahmen beschlossen. Die Richtlinie orientiert sich an den Rahmenbedingungen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).
Die neuen Richtlinie trat zum 1. April 2025 in Kraft und gilt für alle Umschulungen, die ab diesem Zeitpunkt beginnen.