Umschulungsrichtlinie

Die Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg haben eine neue Richtlinie zur Durchführung von Umschulungsmaßnahmen beschlossen. Die Richtlinie orientiert sich an den Rahmenbedingungen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).
Die neuen Richtlinie trat zum 1. April 2025 in Kraft und gilt für alle Umschulungen, die ab diesem Zeitpunkt beginnen.
Alle Vertragsformalitäten (Umschulungsvertrag, Ausbilderbenennungen, Abmeldungen etc.) werden über das ASTA-Infocenter getätigt!