Handelsrecht
Das Handelsrecht ist für den Kaufmann geltendes Sonderrecht, das sich im HGB, seinen Nebengesetzen und Verordnungen und weiteren verwandten Rechtsnormen äußert. In gewissem Umfang gehören auch Gewohnheiten und Bräuche dazu.
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Robert Alferink
Recht und Steuern
Projektleiter