Handelsrecht
Das Handelsrecht ist für den Kaufmann geltendes Sonderrecht, das sich im HGB, seinen Nebengesetzen und Verordnungen und weiteren verwandten Rechtsnormen äußert. In gewissem Umfang gehören auch Gewohnheiten und Bräuche dazu.
Kontakt

Thomas Reyl
Recht und Steuern, Unternehmensgründung und -förderung
Geschäftsbereichsleiter, Mitglied der Geschäftsführung

Robert Alferink
Recht und Steuern
Projektleiter