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Ladenöffnungszeiten

Sie finden hier Informationen zum Thema Ladenöffnungszeiten. Hier gilt das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG).

Frau bezahlt mit Geldschein im Supermarkt © Robert Kneschke - Fotolia

Die Ladenöffnungszeiten in Niedersachsen sind im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) geregelt.

Einkaufsstrasse © MAGIC OF ART

Für die Monate November und Dezember gelten einige Besonderheiten bei den Ladenöffnungszeiten. Grundlage sind das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) und das Niedersächsische Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG).

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In Kur-, Erholungs- und Wallfahrtsorten sowie in anerkannten Ausflugsorten gelten in Niedersachsen für den Verkauf an Sonn- und staatlich anerkannten Feiertagen besondere Bestimmungen.

verkaufsoffener Sonntag © WoGi - stock.adobe.com / Fotolia

Planen Sie einen verkaufsoffenen (Sonn-)Tag? Das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sieht bestimmte Regelungen vor. In 2020 sind unter Einhaltung bestimmter Vorgaben noch bis zu vier Sonntagsöffnungen je Kommune in Niedersachsen möglich.

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Schautage können unabhängig vom gesetzlichen Ladenschluss durchgeführt werden.

Allee © www.matthiasbuehner.de

Stille Feiertage wie der Volkstrauertag (vorletzter Sonntag vor dem 1. Advent) und der Totensonntag (letzter Sonntag vor dem 1. Advent) werden im Handel gern für "Tage der offenen Tür" genutzt. An diesen "stillen" Tagen ist das jedoch nicht zulässig.

Helga Conrad
Recht und Steuern
Beraterin Wettbewerbsrecht und Konfliktmanagement
Robert Alferink
Recht und Steuern
Projektleiter