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Vergaberecht

Wichtige Bestimmungen des Vergaberechts werden auf EU-, Bundes- und Landesebene erlassen. Sich im Paragrafen-Dschungel zurechtzufinden ist schwierig. Hier versuchen wir Ihnen Hilfestellungen zu geben.
Stempel bezahlt © Gina Sanders - Fotolia

Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet elektronische Rechnungen zu akzeptieren. Bei öffentlichen Aufträgen auf Bundesebene werden ab dem 27. November 2020 auch Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen.

Ausbilder mit Azubi an einer Werkstatteinheit © Cultura Images/F1online

Am 05. Juni 2015 trat die Verordnung über die Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Niedersachsen (Niedersächsische Kernarbeitsnormenverordnung - NKernVO) in Kraft. Die NKernVO konkretisiert die Vorgabe in § 12 NTVergG.

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Zum 1. Januar 2014 trat das novellierte niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in Kraft. Vom Inhalt und Anwendungsbereich reicht dieses deutlich weiter als dessen Vorgänger.

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Bei öffentlichen Auftragsvergaben ist die Kenntnis über die jeweiligen Schwellenwerte von Bedeutung. Eine aktuelle Übersicht der Regelungen auf Bundes- und Landesebene finden Sie hier.

Waage im Gegenlicht © Onyx/F1online

Auf der Internetseite des Bundeskartellamts sind die Entscheidungen der Vergabekammern des Bundes recherchierbar.

Gesetzbücher © Hugo Berties - Fotolia

Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt zahlreichen Vorschriften, an die sich öffentliche Auftraggeber und private Anbieter gleichermaßen halten müssen. Eine Übersicht finden Sie hier.

Handwerker © Robert Kneschke fotolia.com

Was beim öffentlichen Auftragswesen in Verbindung mit der Abgrenzung zum Handwerk zu beachten ist.

Robert Alferink
Recht und Steuern
Projektleiter