Elektronische Rechnungen bei öffentlichen Aufträgen
Demnächst müssen öffentliche Auftraggeber elektronische Rechnungen akzeptieren. Jedoch werden später auch Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen.
E-Government schreitet voran
Die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung – ERechV) vom 13. Oktober 2017 ist am 18. Oktober 2017 verkündet worden.
Danach müssen öffentliche Auftraggeber des Bundes elektronische Rechnungen ab dem 27. November 2018 akzeptieren. Die Pflicht für Unternehmen gegenüber öffentlichen Auftraggebern des Bundes, elektronische Rechnungen auszustellen, beginnt am 27. November 2020 für Rechnungen ab 1.000 EUR.
Die Ausstellung von elektronischen Rechnungen erfolgt grundsätzlich über den Datenaustauschstandard XRechnung vom 29. September 2017.
Die Ausstellung von elektronischen Rechnungen erfolgt grundsätzlich über den Datenaustauschstandard XRechnung vom 29. September 2017.
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen haben Rechnungsstelle und Rechnungssender ein Verwaltungsportal des Bundes im Sinne des Onlinezugangsgesetzes zu nutzen. Der Bund hat hierfür nun die Plattform www.e-rechnung-bund.de geschaffen.
Umsetzung für Aufträge in Niedersachsen
Mit dem NDIG gibt es nun eine entsprechende Regelung für die öffentlichen Auftraggeber aus Niedersachsen. Seit dem 18. April 2020 sind Land und Kommunen daher verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen. Eine Pflicht für Unternehmen, elektronische Rechnungen auszustellen, besteht auf Landesebene aber derzeit ausdrücklich nicht. Praktische Informationen zur Frage der freiwilligen elektronischen Rechnungsstellung finden Sie hier.
Stand: September 2020