6. Sanktionspaket EU: Ölembargo & Ausschluss Sberbank

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat heute das 6. Sanktionspaket der EU vorgestellt. Geplant ist u.a. ein Ölembargo sowie der Ausschluss der Sberbank vom SWIFT-System. Am Montag sind in Deutschland zudem neue Bußgeldvorschriften bei Sanktionsverstößen im Finanzsektor in Kraft getreten. 
Geplant sind: 
  • ein Einfuhrverbot für russisches Rohöl (Die Einfuhr von russischem Rohöl soll nach 6 Monaten und die Einfuhr von Raffinerieerzeugnissen bis Ende 2022 eingestellt werden. Für die Slowakei und Ungarn soll es Ausnahmen vom Ölembargo geben.);
  • der Ausschluss der Sberbank, der Credit Bank of Moscow und der Russian Agricultural Bank aus dem SWIFT-System;
  • ein Ausfuhrverbot für Buchhaltungs-, Beratungs- und "Spin-Doctor"-Dienstleistungen; 
  • die Listung hochrangiger Militäroffiziere, die in Buka Kriegsverbrechen begangen haben sollen bzw. für die Belagerung von Mariupol verantwortlich sein sollen; und
  • das Streichen der Sendefrequenzen für drei staatliche russische Rundfunkanstalten.
Am Montag sind in Deutschland zudem zusätzliche Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen EU-Sanktionen in Kraft getreten. Das BMWK hat die Außenwirtschaftsverordnung novelliert und die Vorschriften zu den Bußgeldern ergänzt. Konkret sind neue Bußgeldvorschriften für den Finanzsektor hinzugekommen. Das Tätigen verbotener Einlagen- oder Börsengeschäfte für russische Personen kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden.