Exportkontrolle: 4. Maßnahmenpaket von BMWK und BAFA zur Beschleunigung der Verfahren
Die neuen Maßnahmen wurden am 13.12.2024 (in Kraft seit dem 10. Dezember 2024) auf der BAFA-Webseite verkündet.
Mit den neuen Maßnahmen werden diverse Allgemeine Genehmigungen (AGG) erweitert. Mit dem neuen Maßnahmenpaket wird jetzt im Bereich der Rüstungsgüter die AGG Nr. 33 um weitere Güter für bestimmte Länder ausgeweitet. Zudem werden die AGGen Nr. 13 und Nr. 25 im Hinblick auf die Nutzung für Ausfuhren und Verbringungen in Durchführung von Ertüchtigungsinitiativen der Bundesregierung anwenderfreundlicher gestaltet.
Im Bereich der Dual-Use Güter werden neben der neuen AGG Nr. 43 für die Wiederausfuhr von Dual-Use Gütern und der AGG Nr. 44 für die Speicherung von Software und Technologie auf geschützten Cloudservern auch Anpassungen und Erweiterungen bei Sammelausfuhrgenehmigungen und Höchstbetragsgenehmigungen vorgenommen. Darüber hinaus vereinfachen technische Anpassungen und neue Serviceleistungen im BAFA künftig die Antragstellung, etwa die Möglichkeit, digitale Unterlagen und digitale Signaturen im Bereich der Endverbleibsdokumente zu verwenden.
Quelle: BAFA