Änderung der Einfuhrbestimmungen für die GCC-Region ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 wurde die erforderlichen Zolltarifnummern beim Import in die GCC-Region (Saudi Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain, Katar, VAE) von 8 Stellen auf 12 Stellen erweitert. Dies betrifft alle Importarten B2B, B2C und C2C.
Was bedeutet das?
- Voraussetzung für den Import: 12-stellige Zolltarifnummern
- Auswirkungen bei Nichtbeachtung: Nicht komplett angegebene Zolltarifnummern können zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen.
Wichtige Maßnahmen:
- Sicherstellung der Verwendung gültiger und authentischer 12-stelliger HS-Codes.
- Angabe der HS-Codes bereits bei der Erstellung der Sendung, um Verzögerungen zu vermeiden.
Diese Anpassung gilt für alle GCC-Länder und wurde durch das Amiri-Dekret Nr. 98 von 2024 geregelt.
Für weitere Informationen siehe Qatar General Authority of Customs.
Die original Meldung in englischer Sprache: Änderung der Einfuhrbestimmung ab 2025 VAE.pdf
Quelle: DIHK