Prüfungsanmeldung/Anmeldefristen

Hier finden Sie Informationen zur Prüfungsanmeldung bei Zwischen- und Abschlussprüfungen die durch die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim angeboten werden. Bitte beachten Sie die Anmelde- und Antragsfristen. Hier gelangen Sie zur Online-Prüfungsanmeldung.

Anmeldefristen

Prüfungszeitraum Anmeldeschluss Prüfungsart
Frühjahr 15.11.
  • Zwischenprüfung
  • Abschlussprüfung Teil 1
    (in vorgesehenen Berufen)
Sommer 01.02.
  • Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2
  • Abschlussprüfung Teil 1
    (in vorgesehenen Berufen)
Herbst 15.05.
  • Zwischenprüfung
  • Abschlussprüfung Teil 1
    (in vorgesehenen Berufen)
Winter 01.09.
  • Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2
  • Abschlussprüfung Teil 1
    (in vorgesehenen Berufen)

Zwischenprüfung

Während der Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchzuführen. Ziel der Zwischenprüfung ist es gegebenenfalls korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.
Der Zeitpunkt der Zwischenprüfung liegt in der Regel nach dem ersten Ausbildungsjahr. Es werden Fertigkeiten und Kenntnisse geprüft, die sich auf die Grundausbildung beziehen und gegebenenfalls notwendige Korrekturen in der Ausbildung noch zulassen.

Abschlussprüfung

In den anerkannten Ausbildungsberufen werden Abschlussprüfungen durchgeführt. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Prüfungsgebühr trägt der Ausbildungsbetrieb.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder dessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Außerdem muss er an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen | Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen sowie Ausbildungsnachweise geführt haben.
Hinweis zur Verkürzung | Vorzeitige Zulassung
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Ausbildungsportal eigenständig erfassen. Anträge auf vorzeitige Zulassung können zudem auch von den Auszubildenden im Ausbildungsportal gestellt werden. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen Betriebe den/die entsprechende/-n Auszubildende/-n sowie den gewünschten Antrag aus. Danach erhält der/die Auszubildende eine Benachrichtigung und kann die durch den Ausbildungsbetrieb gemachten Angaben im Azubi-Portal bestätigen. Auszubildende können den Antrag auf vorzeitige Zulassung in Ihrem Azubi-Account unter dem Reiter “Anträge” einreichen. Der Antrag kann komplett digital erfasst werden und inklusive der benötigten Dokumente an die IHK gesendet werden.

Die Aufforderung zur Anmeldung für die Abschlussprüfung erfolgt automatisch durch die Industrie- und Handelskammer per Post oder per E-Mail. Die Aufforderung zur Anmeldung zur Abschlussprüfung erhalten die Ausbildungsbetriebe circa sechs Wochen vor dem 1. Februar (Sommerprüfung) beziehungsweise 1. September (Winterprüfung).

Mit der Onlineanmeldung zur Prüfung entfällt der Versand der Anmeldeunterlagen durch die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim. Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert, welche Prüfungsteilnehmer für die Abschlussprüfung angemeldet werden können. Mit der Prüfung im Sommer 2019 wird die Prüfungsanmeldung bereits für ausgewählte Berufe digitalisiert. Ab der Prüfung im Winter 2019 erfolgt die Prüfungsanmeldung für alle Berufe dann ausschließlich digital über das Ausbildungsportal.
Hinweis: Die Prüfungsanmeldung kann ausschließlich über den Account vom Ausbildungsbetrieb vorgenommen werden. Die Benachrichtigung wird an die im Ausbildungsportal durch den Betrieb hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Soll die Anmeldung an den Ausbilder delegiert werden, kann eine Vertretungsberechtigung unter dem Menüpunkt „Profil - Vertretung“ hinterlegt werden.

Informationen zur Onlineanmeldung:

  • Ausbildungsbetriebe:
    Im Ausbildungsportal können Ausbildungsbetriebe über den Menüpunkt „Prüfungstermine“ und Auswahl der Prüfung (zum Beispiel Sommer 2019) die Anmeldung zur Prüfung vornehmen. Im Anschluss wird die Anmeldung zur Überprüfung an den Auszubildenden weitergeleitet.
  • Prüfungsteilnehmer:
    Im Ausbildungsportal können Auszubildende und Umschüler über den Menüpunkt „Ihre Prüfungen“ die vom Ausbildungsbetrieb gemachten Eintragungen zur Prüfungsanmeldung überprüfen und bestätigen. Erst nach der Bestätigung des Prüfungsteilnehmers liegt die Anmeldung der IHK vor.
Im Ausbildungsportal können Betriebe und Prüfungsteilnehmer jederzeit den Bearbeitungsstand der Anmeldung einsehen. Beide Seiten erhalten eine Bestätigung per E-Mail, dass die Anmeldung der IHK vorliegt. Die Einladung zur Prüfung erhalten die Auszubildenden und die Ausbildungsbetriebe ca. 4 Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin. Weitere Informationen in der FAQ-Übersicht.

Nachteilsausgleich

Im Rahmen der Prüfungsanmeldung können Auszubildende gemäß § 65 (1) BBiG bzw. § 16 der Prüfungsordnung der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss für jede Prüfung separat beantragt und innerhalb der jeweils geltenden Anmeldefrist eingereicht werden. Ein Auszubildender, dem bei der Zwischenprüfung oder der Abschlussprüfung Teil 1 ein Nachteilsausgleich gewährt wurde, muss diesen bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung/Abschlussprüfung Teil 2 erneut beantragen. Es sind entsprechende fachärztliche Atteste bzw. Gutachten mit konkreten Umsetzungsempfehlungen beizufügen.