Ausbildung

Zusatzqualifikationen im Rahmen der Berufsausbildung

Im Bereich der Berufsausbildung hat sich in den letzten Jahren viel getan, um die veränderten Anforderungen in der Arbeitswelt aufzugreifen. Zum einen nehmen Novellierungen der Ausbildungsordnungen die Veränderungen in das jeweilige Berufsbild auf, zum anderen wird das Angebot an zusätzlichen Qualifizierungen ausgebaut.
Unter einer Zusatzqualifikation wird eine Maßnahme verstanden, die über das Ausbildungsberufsbild hinaus zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Zusatzqualifikationen (ZQ) richten sich an Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, finden während der Ausbildung statt und ergänzen die Ausbildung um zusätzliche Inhalte.
Für Betriebe sind Zusatzqualifikationen ein flexibel einsetzbares und vielseitig gestaltbares Instrument, um eine vorausschauende Qualifizierungspolitik zu betreiben. Sie ermöglichen es Unternehmen, aktuelle und spezifische Anforderungen - zum Beispiel durch den digitalen Wandel - schon während der Ausbildung zusätzlich zu integrieren. 
Für Auszubildende stellen Zusatzqualifikationen ein attraktives Format dar, denn der Erwerb zusätzlicher berufsspezifischer oder berufsübergreifender Kompetenzen wertet den Berufsabschluss auf und verbessert die Chancen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt. Mit Zusatzqualifikationen können Auszubildende einen Nachweis erwerben, mit dem sie dokumentieren, dass sie ihre beruflichen Kompetenzen vertieft, erweitert oder sich bereits auf einen Fortbildungsabschluss vorbereitet haben. 

Kodifizierte Zusatzqualifikationen

In einigen Ausbildungsordnungen sind Zusatzqualifikationen verankert. Bei diesen sog. kodifizierten Zusatzqualifikationen erhalten die Auszubildenden ein strukturiertes Ausbildungsangebot, das im Rahmen der regulären Ausbildungszeit vom Betrieb vermittelt wird. Die IHK Nord Westfalen prüft diese kodifizierten Zusatzqualifikationen in folgenden Berufen:
Ausbildungsberuf
Elektroniker/-in  für Informations- und Systemtechnik
Für die Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers steht auch ein Leitfaden zur Umsetzung der kodifizierten Zusatzqualifikationen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1266 KB) zur Verfügung.

Umsetzungshilfen für ausbildende Unternehmen zu den Zusatzqualifikationen finden Sie beim Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB.

Nicht kodifizierte Zusatzqualifikationen

Darüber hinaus wurden außerhalb der Ausbildungsordnung durch Beschluss des Berufsbildungsausschuss der IHK Nord Westfalen weitere, sogenannte nicht kodifizierte Zusatzqualifikationen verabschiedet.

Damit wird den Unternehmen im Hinblick auf die betrieblichen Qualifikationserfordernisse eine flexiblere Ausgestaltung der Ausbildung ermöglicht und leistungsstarken Auszubildenden ein zusätzliches Angebot gemacht. Für folgende nicht kodifizierte Zusatzqualifikationen bietet die IHK Nord Westfalen Prüfungen an:
Zusatzqualifikation
Ansprechpartner/in Prüfungen
Frauke Greiving,
0251 707-231
greiving@ihk-nordwestfalen.de
Nina Lux,
0209 388-547,
lux@ihk-nordwestfalen.de
Nina Lux,
0209 388-547,
lux@ihk-nordwestfalen.de
Helen Zywietz,
0251 707-291,
zywietz@ihk-nordwestfalen.de

FAQ zu Zusatzqualifikationen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu den kodifizierten Zusatzqualifikationen.