Kaufleute für Büromanagement erledigen Sekretariats- und Assistenzaufgaben. Sie bearbeiten Büro- und Geschäftsprozesse unter Einsatz entsprechender Software und übernehmen Koordinations- und Organisationsaufgaben. Sie gestalten und pflegen Kundenbeziehungen und kooperieren mit internen und externen Partnern.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Verordnungüber die Berufsausbildung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütungrichtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Berufsschule
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
Wahlqualifikationen
Die zehn Wahlqualifikationen bieten Differenzierungsmöglichkeiten für die teils sehr unterschiedlichen Tätigkeiten und Funktionsbereiche wie zum Beispiel Personal, Rechnungswesen, Einkauf, Vertrieb, Öffentlichkeitsarbeit oder Verwaltung und Recht im öffentlichen Dienst.
Bei Vertragsabschluss müssen zwei Wahlqualifikationen (à fünf Monate Dauer) im Ausbildungsvertrag festgelegt werden. Die Wahlqualifikationen werden schwerpunktmäßig im Betrieb ausgebildet – in der Berufsschule sind 13 identische Lernfelder für alle vorgesehen. Bei Ausbildungsverhältnissen, die ab dem 1. August 2025 beginnen, gelten die Wahlqualifikationen aus der neuen Ausbildungsordnung.
Abschlussprüfung
Prüfungsbereich
Prüfungsverfahren
Prüfungszeit
Prüfungstag
Informationstechnisches Büromanagement (Teil 1 der gestreckten AP)
PC-Prüfung
120 Minuten
1. Prüfungstag
Kundenbeziehungsprozesse (Teil 2 der gestreckten AP)
gemischt
150 Minuten
2. Prüfungstag
Wirtschafts- und Sozialkunde (Teil 2 der gestreckten AP)
gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar)
60 Minuten
2. Prüfungstag
Im Prüfungsbereich “Fachaufgabe in der Wahlqualifikation” (Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung) wird ein fallbezogenes Fachgespräch durchgeführt.
Mündliche Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich "Fachaufgabe in der Wahlqualifikation" führt der Prüfungsteilnehmer mit dem Prüfungsausschuss ein Fachgespräch, das sich auf eine seiner Wahlqualifikationen bezieht. Für den Einstieg gibt es zwei Alternativen. Den „klassischen“ Gesprächsbeginn oder den Start über einen „Report“.
“Klassische” Variante Bei dieser Variante legt der Prüfungsausschuss dem Absolventen zwei Fachaufgaben vor, aus denen er eine auswählt. Grundlage für beide Fachaufgaben ist eine der bei der Prüfungsanmeldung festgelegten Wahlqualifikationen. Für die ausgewählte Aufgabe erhält der Prüfling eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten. Im Anschluss daran wird das fallbezogene Fachgespräch durchgeführt. Es beginnt mit einer Darstellung der Aufgabe und eines Lösungswegs und dauert etwa 20 Minuten.
„Report“ Variante (Durchführung betrieblicher Fachaufgaben)
Bei dieser Variante erstellt der Prüfungsteilnehmer im Vorfeld für beide Wahlqualifikationen je einen Report. Die beiden zu erstellenden Reporte sind spätestens bis zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung online einzustellen. Einer der beiden Reporte dient als Grundlage für das „Fallbezogene Fachgespräch“. Der Report selbst wird nicht bewertet.
Donnerstag, 1. Oktober 2026 oder Freitag, 2. Oktober 2026
Frühjahr 2027
Donnerstag, 25. Februar 2027 oder Freitag, 26. Februar 2027
Herbst 2027
Donnerstag, 30. September 2027 oder Freitag, 1. Oktober 2027
Frühjahr 2028
Donnerstag, 23. März 2028 oder Freitag, 24. März 2028
Wann findet Ihre PC-Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Frühjahr 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Sommer 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.
Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung zwischen dem 1. April und 30. September endet. Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.
Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine in den kaufmännischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Mai/Juni/Juli (vor den Sommerferien) und bei der Winterprüfung im Januar des Folgejahres statt.
Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
Sommer: 1. Februar
Winter:1. September
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:
Antrag auf …
Termin Sommer
Termin Winter
Vorzeitige Prüfungszulassung
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Verkürzung der Ausbildungszeit
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externen-Prüfung)
31. Oktober (Vorjahr)
30. April
Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige imAzubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem Prüfungstermin.
Mündliche/Praktische Prüfung:
Der Versand der Einladungen und die Terminanzeige imAzubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
Abschlussprüfung Teil 1: 96,00 Euro
Abschlussprüfung Teil 2: 172,00 Euro
erhoben.
Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.
Wiederholungsprüfung
65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Hier finden Ausbildungsbetriebe und Auszubildende Antworten zu Anmeldung, Fristen, Prüfungen, Ausbildungsnachweis, Prüfungsergebnissen, Online-Portal und weiteren wichtigen Fragen rund um die Ausbildung.