Kompetenzfeststellung
Von Auszubildenden wird zunehmend verlangt, Entscheidungen im Sinne der Industrie 4.0 zu fällen, mehr Kommunikationsaufgaben wahrzunehmen und Prozesse und Systeme zu steuern. Dies stellt auch eine große Herausforderung an die Ausbildung der Fachkräfte dar, denn die Auszubildenden müssen innerhalb kurzer Zeit Prozesswissen eines digital vernetzten Arbeitsplatzes erlernen.
IHK-Zusatzqualifikation Digitale Fertigungsprozesse
Von Auszubildenden wird zunehmend verlangt, Entscheidungen im Sinne der Industrie 4.0 zu fällen, mehr Kommunikationsaufgaben wahrzunehmen und Prozesse und Systeme zu steuern. Dies stellt auch eine große Herausforderung an die Ausbildung der Fachkräfte dar, denn die Auszubildenden müssen innerhalb kurzer Zeit Prozesswissen eines digital vernetzten Arbeitsplatzes erlernen.
Durch die IHK-Kompetenzfestellung „Digitale Fertigungsprozesse“ ist festzustellen, ob über die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Inhalte hinaus die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um eigenständig Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle digitaler Fertigungsprozesse wahrzunehmen.
Zielgruppe dieser Zusatzqualifikation sind leistungsstarke Auszubildende industriell-technischer Ausbildungsberufe. Neben Auszubildenden kann diese Kompetenzfeststellung auch allen vergleichbar qualifizierten Fachkräften angeboten werden.
Informationen zu den kodifizierten Zusatzqualifikationen der Teilnovellierung der Metall- und Elektroberufe sowie Mechatroniker finden Sie hier.
Zulassungsvoraussetzungen
Es werden nur die Teilnehmenden zur Kompetenzfeststellung zugelassen, die an dem vorgesehenen Unterricht nachweislich teilgenommen haben. Die Fehlzeiten dürfen in der Regel nicht mehr als 20 Prozent (bezogen auf die Vermittlungszeit) betragen. Die Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme erfolgt durch den Bildungsträger und ist bei der Anmeldung zur Prüfung durch die zu prüfende Person nachzuweisen.
Die Teilnahme am Lehrgang und am Kompetenzfeststellungsverfahren ist freiwillig; das Zertifikat stellt eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung dar und bestätigt nach der Kompetenzfeststellung neben der erfolgreichen Teilnahme, sich ebenfalls einer schriftlichen und mündlichen Kompetenzfeststellung unterzogen zu haben.
Informationen zur Prüfung
Das Kompetenzfeststellungsverfahren im Rahmen des Lehrgangs setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Folgende Module werden vermittelt:
- Prozessanalyse
- IT Security
- Smart Maintenance
- CAx-gestützte Fertigung
- Additive Manufacturing
- Vernetzte Fertigungssysteme
- Intelligente Produktion mit CPS
- Arbeit 4.0: Organisation von Arbeitsprozessen
Eine Kompetenzfeststellung ist erfolgreich abgelegt, wenn sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Kompetenzfeststellungsteil, mindestens 50 Punkte erzielt wurden. Die Teilnehmenden erhalten über die erfolgreich abgelegte Kompetenzfeststellung ein Zertifikat.
Die Kompetenzfeststellung wird – wie bei Zertifikatslehrgängen in der Regel üblich – nicht im Einzelnen nach dem IHK-Punkte-Schlüssel bewertet. Vielmehr dient dieser als Orientierung für die Ausstellung eines Zertifikates:
Die Kompetenzfeststellung wird – wie bei Zertifikatslehrgängen in der Regel üblich – nicht im Einzelnen nach dem IHK-Punkte-Schlüssel bewertet. Vielmehr dient dieser als Orientierung für die Ausstellung eines Zertifikates:
Unter 50 Punkte
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= Teilnahmebescheinigung
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50 bis 80 Punkte
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= Zertifikat / mit Erfolg teilgenommen
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81 bis 91 Punkte
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= Zertifikat / mit großem Erfolg teilgenommen
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92 bis 100 Punkte
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= Zertifikat / mit sehr großem Erfolg teilgenommen
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Weitere Informationen zur Kompetenzfeststellung unter www.nrwgoes.digital.
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Kompetenzfeststellung wird mit gebundenen (Multiple-Choice) Aufgaben durchgeführt. Im schriftlichen Teil können alle in den Modulen des Konzeptes ausgewiesene Lernsituationen thematisiert werden. Die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 90 Minuten haben.
Um den schriftlichen Test zu bestehen und zum mündlichen Prüfungsteil zugelassen zu werden, müssen mindestens 50 Prozent der maximal möglichen Punktzahl erreicht werden.
Um den schriftlichen Test zu bestehen und zum mündlichen Prüfungsteil zugelassen zu werden, müssen mindestens 50 Prozent der maximal möglichen Punktzahl erreicht werden.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Kompetenzfeststellung wird in Form eines fallbezogenen Fachgesprächs durchgeführt. Zu der praxisbezogenen Aufgabe hat die zu prüfende Person einen Report zu erstellen. Der Report soll höchstens drei Seiten DIN A4 Inhalt umfassen und kann um eine Anlage ergänzt werden.
Im Report ist die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis der praxisbezogenen Aufgabe aufzuzeigen, zu beschreiben und der Prozess, der zu dem Ergebnis geführt hat, zu reflektieren. Die Aufgabe soll „Lernsituationen“ aus zwei Modulen der benannten Lehrgangsinhalte beinhalten. Die eigenständige Durchführung ist vom Teilnehmenden zu bestätigen.
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet und der Prozess, der zu dem Ergebnis geführt hat, reflektiert. Ausgehend von der praxisbezogenen Aufgabe und dem dazu erstellten Report entwickelt das Kompetenzfeststellungs-Team das fallbezogene Fachgespräch so, dass die jeweiligen Anforderungen der Qualifikation nachgewiesen werden können
Das fallbezogene Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
Im Report ist die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis der praxisbezogenen Aufgabe aufzuzeigen, zu beschreiben und der Prozess, der zu dem Ergebnis geführt hat, zu reflektieren. Die Aufgabe soll „Lernsituationen“ aus zwei Modulen der benannten Lehrgangsinhalte beinhalten. Die eigenständige Durchführung ist vom Teilnehmenden zu bestätigen.
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet und der Prozess, der zu dem Ergebnis geführt hat, reflektiert. Ausgehend von der praxisbezogenen Aufgabe und dem dazu erstellten Report entwickelt das Kompetenzfeststellungs-Team das fallbezogene Fachgespräch so, dass die jeweiligen Anforderungen der Qualifikation nachgewiesen werden können
Das fallbezogene Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
Durch Nachweis einer bestandenen Prüfung in einer der kodifizierten Zusatzqualifikationen gemäß der Ausbildungsordnung in einem industriellen Metall- oder Elektroberuf erfolgt eine Befreiung vom mündlichen Teil der Kompetenzfeststellung.
Anmeldung zur Prüfung
Wichtiger Hinweis: Die Prüfung wird seit Herbst 2021 angeboten. Berufskollegs, die auf die Zusatzqualifikation vorbereiten, stimmen die Termine frühzeitig mit der IHK ab.
Kosten
Das Entgelt für die Kompetenzfeststellung beträgt 250 Euro (Schriftliche und Mündliche Prüfung).
Für die Durchführung einer Teilwiederholung der Kompetenzfeststellung wird ein Entgelt in Höhe von 125 Euro erhoben.
Die Rechnung erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Rechnung vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie die Rechnung bitte entsprechend weiter.
Für die Durchführung einer Teilwiederholung der Kompetenzfeststellung wird ein Entgelt in Höhe von 125 Euro erhoben.
Die Rechnung erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Rechnung vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie die Rechnung bitte entsprechend weiter.
Prüfungsvorbereitung
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Die Vorbereitung auf die Zusatzqualifikation ist in ganz Nordrhein-Westfalen möglich. Eine Übersicht der Berufskollegs finden Sie hier.
Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen.
Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen.