Ausbildung

Zusatzqualifikation Europaassistent/-in (IHK)

Die Zusatzqualifikation „Europaassistent/-in (IHK)“ eröffnet Schulabgängern, die mindestens (Ausnahmen sind möglich) die Fachoberschulreife beziehungsweise den Hauptschulabschluss B haben, schon während der Ausbildung die Möglichkeit, anerkannte internationale Kompetenzen aufzubauen. Zusätzlich absolvieren die Auszubildenden ein mindestens dreiwöchiges Praktikum im Ausland.
Über einen Zeitraum von anderthalb bis zwei Jahren werden im Berufskolleg zusätzlich folgende Inhalte vermittelt:
  • Fremdsprache
  • Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht
  • Interkulturelle Kompetenzen
  • Europa- und Länderkunde

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung für die „Zusatzqualifikation Europaassistent/-in (IHK)“ ist zuzulassen, wer
  • über mindestens die Fachoberschulreife (Mittlerer Bildungsabschluss) verfügt,
  • sich in einem IHK-Ausbildungsverhältnis befindet,
  • ein Fremdsprachenzertifikat mindestens der Kompetenzstufe A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) hat,
  • die Teilnahme an einem mindestens dreiwöchigen Ausbildungsabschnitt im Ausland nachgewiesen hat und
  • eine Dokumentation des Auslandsaufenthalts vorgelegt hat. Umfang und Inhalt der Dokumentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 459 KB) legt der Prüfungsausschuss fest.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile Fachtheorie und Fachgespräch. Die Prüfung im fachtheoretischen Teil umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht:
  • Chancen und Risiken einer Geschäftsaufnahme im Ausland abwägen und im Betrieb präsentieren
  • Außendarstellung des Unternehmens für europäische Märkte vorbereiten
  • Anbahnung von Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen zur Geschäftsausweitung auf ausländische Märkte unterstützen
  • Messeauftritte des Unternehmens vorbereiten, organisieren und bewerten
  • Vertragsverhandlungen vorbereiten und Risiken mit ausländischen Partnern reduzieren
2. Interkulturelle Kompetenzen:
  • Bedingungen der Arbeit im Heimatland und im europäischen Ausland kennen und berücksichtigen
  • Interkulturelle Konflikte und berufsspezifische Problemstellung lösen
  • Berufliche Erfahrungen des Auslandsaufenthaltes reflektieren und im Heimatland weitergeben
3. Europa- und Länderkunde:
  • Entwicklung der EU als Beitrag zur Friedenssicherung verstehen
  • Zielland kennenlernen und zum eigenen Land und zur EU in Beziehung setzen
  • Daten über berufliche Abschlüsse ausgewählter EU-Staaten recherchieren und mit inländischen vergleichen
  • Kulturelles Angebot des Gastlandes und seinen Nutzen für eine aktive Freizeitgestaltung kennen und mit dem Heimatland vergleichen
Die schriftliche Prüfung dauert 180 Minuten. Die Aufteilung auf die Prüfungsbereiche innerhalb des fachtheoretischen Prüfungsteils wird vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich des fachtheoretischen Teils mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht. 
Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Fachgespräch

Das Fachgespräch dient der mündlichen Erläuterung von Problemlösungen für die „Zusatzqualifikation Europaassistent/-in (IHK)“ aus den Prüfungsbereichen gemäß Absatz 2, Nummer 1 bis 3 (Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht,  Interkulturelle Kompetenzen, Europa- und Länderkunde) der Rechtsvorschrift, bezogen auf die praktischen Erfahrungen im Zielland.
Dem Prüfungsausschuss ist am Tag der mündlichen Prüfung eine Ausfertigung der Dokumentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 459 KB) (diese muss die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung beinhalten) und ein Lichtbildausweis vorzulegen. In der Projektarbeit sollen Praxisorientierung und EU-Mitgliedslandbezug deutlich erkennbar sein. Das ausformulierte Konzept ist die Grundlage für die mündliche Prüfung.
Das Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.

Prüfungstermine

Prüfungstermin Anmeldeschluss
8. Dezember 2023
(Zeitraum der mündlichen Prüfung: 50. / 51. KW)
8. Oktober 2023
Der Termin für den mündlichen Teil wird von der IHK festgelegt. Er wird mit der Einladung zum schriftlichen Prüfungsteil (beziehungsweise bei Ablegen nur des mündlichen Prüfungsteils mit der Einladung zu diesem Teil) per E-Mail bekannt gegeben.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt zwei Monate vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin. 
Ihre Anmeldung zur Prüfung und Ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung nehmen wir hier entgegen:

Prüfungsgebühr


Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Prüfungsvorbereitung | Lehrgangsanbieter

Die Vorbereitung auf diese Prüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Lehrgangsanbietern möglich.
Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.