Bildung A-Z

Berufe für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderung dürfen jeden dualen Ausbildungsberuf erlernen. Prinzipiell sollte zunächst geprüft werden, ob ein anerkannter Ausbildungsberuf für die Ausbildung in Frage kommt. Nur wenn dies auf Grund der Schwere der Beeinträchtigungen nicht möglich ist, kann in einem der folgenden Berufe ausgebildet werden.

Wer darf in diesen Berufen ausgebildet werden?

Körper- und sinnesbehinderte Menschen, insbesondere behinderte Menschen mit erheblichen und nicht nur vorübergehenden Minderungen der intellektuellen Leistungsfähigkeit. Die Feststellung von Art und Schwere der Behinderung sowie die Festlegung, ob eine Ausbildung in den unten aufgeführten Berufen erfolgen darf, treffen die Agenturen für Arbeit. Die Ausbildungsinhalte sollen unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden.

Folgende Ausbildungsregelungen gelten für den Bezirk der IHK Nord Westfalen:
Berufsbezeichnung Ausbildungsdauer Erlassdatum / Bemerkungen
zwei bzw. 3 Jahre
14. Januar 1988
Fachpraktiker/-in Küche
drei Jahre
18. April 2012
zwei Jahre
1. Oktober 2019
zwei Jahre
1. Oktober 2019
Fachpraktiker/-in im Verkauf
zwei Jahre
6. Juli 2012
zwei Jahre
6. Juni 2023
drei Jahre
6. Juni 2023
Fachpraktiker für Bürokommunikation
drei Jahre
1. August 2015
Fachpraktiker für Holzverarbeitung
drei Jahre
23. Januar 2017
3,5 Jahre
23. Januar 2017
drei Jahre
6. Juni 2023
drei Jahre
6. Juni 2023
Fachpraktiker/-in für Metallbau
3,5 Jahre
15. Oktober 2010
Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik
3,5 Jahre
1. Mai 2014
Recyclingwerker/-in
drei Jahre
30. April 1996
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