Bildung A-Z
Menschen mit Behinderung dürfen jeden dualen Ausbildungsberuf erlernen. Prinzipiell sollte zunächst geprüft werden, ob ein anerkannter Ausbildungsberuf für die Ausbildung in Frage kommt. Nur wenn dies auf Grund der Schwere der Beeinträchtigungen nicht möglich ist, kann in einem der folgenden Berufe ausgebildet werden.
Berufe für Menschen mit Behinderungen
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Wer darf in diesen Berufen ausgebildet werden?
Körper- und sinnesbehinderte Menschen, insbesondere behinderte Menschen mit erheblichen und nicht nur vorübergehenden Minderungen der intellektuellen Leistungsfähigkeit. Die Feststellung von Art und Schwere der Behinderung sowie die Festlegung, ob eine Ausbildung in den unten aufgeführten Berufen erfolgen darf, treffen die Agenturen für Arbeit. Die Ausbildungsinhalte sollen unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden.
Folgende Ausbildungsregelungen gelten für den Bezirk der IHK Nord Westfalen:
Folgende Ausbildungsregelungen gelten für den Bezirk der IHK Nord Westfalen:
Berufsbezeichnung | Ausbildungsdauer | Erlassdatum / Bemerkungen |
zwei bzw. 3 Jahre
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14. Januar 1988
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Fachpraktiker/-in Küche |
drei Jahre
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18. April 2012
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zwei Jahre
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1. Oktober 2019
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zwei Jahre
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1. Oktober 2019
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Fachpraktiker/-in im Verkauf |
zwei Jahre
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6. Juli 2012
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zwei Jahre
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6. Juni 2023
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drei Jahre
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6. Juni 2023
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Fachpraktiker für Bürokommunikation |
drei Jahre
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1. August 2015
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Fachpraktiker für Holzverarbeitung
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drei Jahre
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23. Januar 2017
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3,5 Jahre
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23. Januar 2017
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drei Jahre
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6. Juni 2023
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drei Jahre
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6. Juni 2023
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Fachpraktiker/-in für Metallbau |
3,5 Jahre
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15. Oktober 2010
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Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik |
3,5 Jahre
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1. Mai 2014
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Recyclingwerker/-in |
drei Jahre
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30. April 1996
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