Ausbildungsberufe A-Z

Elektrogerätezusammenbauer und Elektrogerätefachkraft

Die Ausbildung zum/zur Elektrogerätezusammenbauer/-in und Elektrogerätefachkraft ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG.
Die Ausbildung erfolgt als Ausbildung mit Fortsetzungsmöglichkeit. Nach der zweijährigen Grundausbildung endet sie mit dem Berufsabschluss Elektrogerätezusammenbauer. Die darauf aufbauende einjährige Fachausbildung ermöglicht den Abschluss als Elektrogerätefachkraft.
Ihre Tätigkeit umfasst das Anfertigen von elektromechanischen und elektrischen Baugruppen und das Bestücken von Leiterplatten. Daneben bauen und verdrahten sie mechanische und elektrische Baugruppen und Geräte. Elektrogerätefachkräfte arbeiten insbesondere in Betrieben der Elektronik und Elektrotechnik sowie in Ausnahmefällen in Betrieben des Elektrohandwerks. Hier sind sie vorwiegend mit dem Zusammenbau bzw. der Montage von Elektrogeräten oder Anlagenteilen betraut.
Nach Abschluss ihrer Ausbildung müssen sich die Fachkräfte unter Berücksichtigung der behinderungsbedingten Einschränkungen entscheiden, worauf sie sich spezialisieren möchten. Je nach Betrieb arbeiten sie z. B. in der Produktion, in der Montage oder im Kundendienst. Für Auszubildende, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ihre Ausbildung absolviert haben, ist eine Übernahme nur in den seltensten Fällen möglich.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.

Berufskolleg

Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.

Ausbildungsgebühr

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.
Informationen zu Fortbildungsmöglichkeiten

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