Elektrogerätezusammenbauer und Elektrogerätefachkraft
Die Ausbildung zum/zur Elektrogerätezusammenbauer/-in und Elektrogerätefachkraft ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG.
Die Ausbildung erfolgt als Ausbildung mit Fortsetzungsmöglichkeit. Nach der zweijährigen Grundausbildung endet sie mit dem Berufsabschluss Elektrogerätezusammenbauer. Die darauf aufbauende einjährige Fachausbildung ermöglicht den Abschluss als Elektrogerätefachkraft.
Ihre Tätigkeit umfasst das Anfertigen von elektromechanischen und elektrischen Baugruppen und das Bestücken von Leiterplatten. Daneben bauen und verdrahten sie mechanische und elektrische Baugruppen und Geräte. Elektrogerätefachkräfte arbeiten insbesondere in Betrieben der Elektronik und Elektrotechnik sowie in Ausnahmefällen in Betrieben des Elektrohandwerks. Hier sind sie vorwiegend mit dem Zusammenbau bzw. der Montage von Elektrogeräten oder Anlagenteilen betraut.
Nach Abschluss ihrer Ausbildung müssen sich die Fachkräfte unter Berücksichtigung der behinderungsbedingten Einschränkungen entscheiden, worauf sie sich spezialisieren möchten. Je nach Betrieb arbeiten sie z. B. in der Produktion, in der Montage oder im Kundendienst. Für Auszubildende, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ihre Ausbildung absolviert haben, ist eine Übernahme nur in den seltensten Fällen möglich.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Berufsschule
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
Ausbildungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Abschlussprüfung Teil 1: 218,00 Euro
- Abschlussprüfung Teil 2: 238,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.
Informationen zu Fortbildungsmöglichkeiten
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