Fachpraktiker/-in Zerspanungsmechanik
Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in Zerspanungsmechanik ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG.
Fachpraktiker/-innen für Zerspanungsmechanik arbeiten an Maschinen für spanende Verfahren wie Dreh, Fräs-, Bohr- oder Schleifmaschinen. Dort stellen sie Bauteile für Geräte, Fahrzeuge und Maschinen her. Diese Arbeit wird nach Vorgaben erledigt. Die Maschinen werden meist von Computern gesteuert. Fachpraktiker/-innen für Zerspanungsmechanik geben Bearbeitungsprogramme ein und wählen Maschinenwerkzeuge aus. Außerdem arbeiten sie dabei mit, die Maschinen einzurichten. Das Material spannen sie in die Werkstückaufnahmen der Maschinen und überwachen die Bearbeitung. Schließlich überprüfen die Fachpraktiker/-innen die fertigen Stücke. Dabei kommt es darauf an, dass Maße und Oberflächeneigenschaften stimmen.
Darüber hinaus übernehmen Fachpraktiker/-innen für Zerspanungsmechanik auch Wartungs- und Inspektionsaufgaben an den Maschinen und überprüfen dabei vor allem mechanische Bauteile. Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung dreieinhalb Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Berufskolleg
Informationen rund um den Bereich Berufskollegs finden Sie in den FAQs.
Prüfungstermine
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Herbst 2025 Dienstag, 23. September 2025 Frühjahr 2026 Dienstag, 17. März 2026 Herbst 2026 Dienstag, 22. September 2026 Frühjahr 2027 Dienstag, 16. März 2027 Herbst 2027 Dienstag, 21. September 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Frühjahr 2027 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Weitere Informationen, beispielsweise die Reihenfolge der Prüfungsfächer oder die Prüfungszeiten erhalten Sie bei der IHK-PAL.
Die praktischen Prüfungstermine in den industriell-technischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Juni/Juli und bei der Winterprüfung im Januar/Februar (Folgejahres) statt.Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Frühjahr: 15. November (Vorjahr)
- Herbst: 15. Mai
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und gegebenenfalls die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Praktische Prüfung:Der Versand der Einladungen und gegebenenfalls die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem praktischen Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen. - Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2
Termin der schriftlichen Prüfung Datum Winter 2025/26 Dienstag, 2. Dezember 2025 Sommer 2026 Dienstag, 5. Mai 2026 Winter 2026/27 Dienstag, 1. Dezember 2026 Sommer 2027 Dienstag, 11. Mai 2027 Winter 2027/28 Dienstag, 7. Dezember 2027 Wann findet Ihre schriftliche Prüfung statt?
An welchem der oben genannten Termine - zum Beispiel Winter 2027/28 - Sie beziehungsweise Ihre Auszubildenden dran sind, können Sie in Ihrem IHK-Online-Portal nachsehen. Die Einladung zu dem Prüfungstag wird circa drei Wochen vorher per E-Mail verschickt.- Online-Portal für Auszubildende
- Online-Portal für Ausbilder/-innen
- Online-Portal für Ausbildungsbetriebe
Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. April und 30. September endet.
Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildung
zwischen dem 1. Oktober und 31. März endet.Weitere Informationen, beispielsweise die Reihenfolge der Prüfungsfächer oder die Prüfungszeiten erhalten Sie bei der IHK-PAL.
Die praktischen Prüfungstermine in den industriell-technischen Berufen finden im Regelfall bei der Sommerprüfung im Juni/Juli und bei der Winterprüfung im Januar/Februar (Folgejahres) statt.Bis wann muss die Prüfungsanmeldung erfolgt sein?
Anmeldeschluss:
- Sommer: 1. Februar
- Winter: 1. September
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung können Ausbildungsbetriebe im Online-Portal eigenständig erfassen. Unter dem Menüpunkt „Ausbildungsverhältnisse“ wählen sie den entsprechenden Auszubildenden sowie den gewünschten Antrag aus. Folgende Fristen sind einzuhalten:Antrag auf … Termin Sommer Termin Winter Vorzeitige Prüfungszulassung 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Verkürzung der Ausbildungszeit 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis (Externenprüfung) 31. Oktober (Vorjahr) 30. April Wann werden die Einladungen versandt?
Schriftliche Prüfung:
Der Versand der Einladungen und gegebenenfalls die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa drei Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin.
Praktische Prüfung:Der Versand der Einladungen und gegebenenfalls die Terminanzeige im Azubi-Portal erfolgt circa zwei Wochen vor dem praktischen Prüfungstermin. In Ausnahmefällen (zum Beispiel mündliche Ergänzungsprüfung) können auch kurzfristige Einladungen erfolgen.
Ausbildungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Abschlussprüfung Teil 1: 218,00 Euro
- Abschlussprüfung Teil 2: 238,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.
Informationen zu Fortbildungsmöglichkeiten
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