Fachpraktiker/-in Zerspanungsmechanik

Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in Zerspanungsmechanik ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG.
Fachpraktiker/-innen für Zerspanungsmechanik arbeiten an Maschinen für spanende Verfahren wie Dreh, Fräs-, Bohr- oder Schleifmaschinen. Dort stellen sie Bauteile für Geräte, Fahrzeuge und Maschinen her. Diese Arbeit wird nach Vorgaben erledigt. Die Maschinen werden meist von Computern gesteuert. Fachpraktiker/-innen für Zerspanungsmechanik geben Bearbeitungsprogramme ein und wählen Maschinenwerkzeuge aus. Außerdem arbeiten sie dabei mit, die Maschinen einzurichten. Das Material spannen sie in die Werkstückaufnahmen der Maschinen und überwachen die Bearbeitung. Schließlich überprüfen die Fachpraktiker/-innen die fertigen Stücke. Dabei kommt es darauf an, dass Maße und Oberflächeneigenschaften stimmen.
Darüber hinaus übernehmen Fachpraktiker/-innen für Zerspanungsmechanik auch Wartungs- und Inspektionsaufgaben an den Maschinen und überprüfen dabei vor allem mechanische Bauteile. Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung dreieinhalb Jahre.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.

Berufsschule

Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).

Prüfungstermine

Ausbildungsgebühr

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.
Informationen zu Fortbildungsmöglichkeiten