Fachpraktiker/-in im Lagerbereich

Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in im Lagerbereich ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG und orientiert sich an der Ausbildung zum/-r Fachlagerist/-in.
Fachpraktiker/-innen im Lagerbereich sind in Industrie- und Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten tätig. Sie nehmen die gelieferten Waren an und prüfen ihre Art und Menge. Sie erfassen die Waren mit elektronischen Geräten. Anschließend sortieren und lagern Fachpraktiker/-innen im Lagerbereich die Waren nach bestimmten Regeln. Bei Bedarf geben sie die Waren an die Empfänger im Betrieb weiter. Tätigkeitsfelder sind darüber hinaus Verpackung und Versand für einen sicheren Transport.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsregelung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.

Berufsschule

Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).

Ausbildungsgebühr