Ausbildungsberufe A-Z

Fachpraktiker/-in im Lagerbereich

Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in im Lagerbereich ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG und orientiert sich an der Ausbildung zum/-r Fachlagerist/-in.
Fachpraktiker/-innen im Lagerbereich sind in Industrie- und Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten tätig. Sie nehmen die gelieferten Waren an und prüfen ihre Art und Menge. Sie erfassen die Waren mit elektronischen Geräten. Anschließend sortieren und lagern Fachpraktiker/-innen im Lagerbereich die Waren nach bestimmten Regeln. Bei Bedarf geben sie die Waren an die Empfänger im Betrieb weiter. Tätigkeitsfelder sind darüber hinaus Verpackung und Versand für einen sicheren Transport.

Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsregelung zwei Jahre. 

Berufskolleg

Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden. Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.

Ausbildungsgebühr

Downloads