Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen
Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBiG und orientiert sich an der Ausbildung zum/-r Hauswirtschafter/-in.
Fachpraktiker/-innen für Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen kümmern sich um die Haushaltsführung sowie ‑pflege. Sie arbeiten dabei mit, die Speisen zuzubereiten und bereiten einfache Gerichte auch selbst zu. Außerdem richten sie die Mahlzeiten an und servieren diese. Auch beschaffen, lagern und überwachen sie die Lebensmittelvorräte. Des Weiteren reinigen Fachpraktiker/-innen für Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen Wohnräume und Schlafzimmer, Bäder und Wirtschaftsräume. Sie waschen zum Beispiel Tischdecken und Bettbezüge, trocknen und bügeln diese. Darüber hinaus dekorieren sie die Räume.
Ferner unterstützen Fachpraktiker/-innen für Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen hilfsbedürftige Menschen beim Waschen und bei der Körperpflege. Wenn nötig, leisten sie zudem Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Außerdem kontrollieren sie Werte wie zum Beispiel den Puls, die Temperatur und das Körpergewicht. Häufig begleiten Fachpraktiker/-innen für Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen zu betreuende Menschen auch bei Spaziergängen oder organisieren Beschäftigungsangebote wie Spielenachmittage.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsregelung drei Jahre.
Ferner unterstützen Fachpraktiker/-innen für Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen hilfsbedürftige Menschen beim Waschen und bei der Körperpflege. Wenn nötig, leisten sie zudem Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Außerdem kontrollieren sie Werte wie zum Beispiel den Puls, die Temperatur und das Körpergewicht. Häufig begleiten Fachpraktiker/-innen für Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen zu betreuende Menschen auch bei Spaziergängen oder organisieren Beschäftigungsangebote wie Spielenachmittage.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsregelung drei Jahre.
Berufskolleg
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden. Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.
- Berufskolleg Lise Meitner
Lönsweg 24
48683 Ahaus
Telefon: 02561 / 955700
- Anne-Frank-Berufskolleg
Manfred-von-Richthofen-Straße 39
48145 Münster
Telefon: 0251 / 3929040
- Berufskolleg des Berufsbildungswerkes
Benediktushof Maria Veen
Meisenweg 15
48734 Reken
Telefon: 02864 / 889-400
- Berufskolleg Rheine des Kreises Steinfurt
Frankenbergstraße 7
48431 Rheine
Telefon: 05971/ 89919-0
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Informationen zur Prüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Maßnahmen durchführen statt.
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Hauswirtschaftliche Leistungen vorbereiten und umsetzen,
- Verpflegungsleistungen personenorientiert und zielgruppenorientiert vorbereiten und nachbereiten,
- Textilien und Räume reinigen und pflegen sowie
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Ausbildungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung der Anmeldung zur
- Zwischenprüfung: 47,00 Euro
- Abschlussprüfung: 129,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Downloads
Grundlegende Informationen zur Ausbildungsregelung erhalten Sie auf der Internetseite vom BIBB.