Fachpraktiker/-in Metallbau

Fachpraktiker für Metallbau stellen Bauteile für Überdachungen, Fassadenelemente und Tore her und bauen sie ein. Die Teile bestehen aus Stahl oder anderen Metallen. Darüber hinaus stellen sie auch Fensterrahmen oder Treppen her. Häufig fertigen sie Einzelstücke genau nach Kundenwunsch.
Fachpraktiker für Metallbau zeichnen auf Metallplatten, Metallrohren oder Profilen Zuschnitte ein. Sie schneiden diese aus und bearbeiten sie von Hand oder maschinell. Dabei richten sie sich nach technischen Zeichnungen. Dann schweißen, nieten oder schrauben Fachpraktiker für Metallbau die einzelnen Bauteile zusammen. Auch bei der Montage vor Ort arbeiten Fachpraktiker für Metallbau mit. Sie bauen zum Beispiel Schlösser und Antriebe für Toranlagen ein. Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung dreieinhalb Jahre.
Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in Metallbau ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.

Berufsschule

Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).

Ausbildungsgebühr

Fortbildungsmöglichkeiten

Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung.
Informationen zu Fortbildungsmöglichkeiten