Fachpraktiker/-in für IT-Systemelektronik
Fachpraktiker/-innen für IT Systemelektronik montieren, installieren und nehmen IT-Systeme und -Geräte in Betrieb. Sie passen ggf. die Programme an, binden die Systeme in Netzwerke ein und stellen Stromverbindungen her. Sie lesen Schaltpläne, um Schaltungen bauen zu können. Sie prüfen die Funktionsfähigkeit von IT-Systemen und Netzwerken. Bei Störungen suchen und beheben sie die Fehler. Auch richten sie Systeme ein, die Daten sichern. Sie betreuen Systeme und Netzwerke der Kunden, halten sie instand und leisten IT-Support.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsregelung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Berufsschule
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
Prüfungen
In Orientierung an dem Bezugsberuf ist in der BIBB-Empfehlung für eine Ausbildungsregelung „Fachpraktiker/-in für IT Systemelektronik“ eine gestreckte Abschlussprüfung vorgesehen.
Folgende Prüfungsbereiche sind vorgesehen:
- Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung im Prüfungsbereich
- „Einrichten eines IT- gestützten Arbeitsplatzes" (schriftlich, 90 Minuten)
- Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung in den Prüfungsbereichen
- "Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen" (schriftlich, 90 Minuten)
- "Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung" (schriftlich, 90 Minuten)
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (schriftlich, 60 Minuten)
- “Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur” (betriebliches Projekt)
Die ersten Prüfungen werden voraussichtlich ab Sommer 2027 angeboten.
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Abschlussprüfung Teil 1: 96,00 Euro
- Abschlussprüfung Teil 2: 172,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
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